Bebauungsplan24
Burglauer
Burglauer ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Rhön-Grabfeld und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt an der Saale.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Rhön-Grabfeld
Einwohner
1754 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97724
Vorwahl
09733
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag: 07:45 - 17:00
Dienstag: 07:45 - 17:00
Mittwoch: 07:45 - 17:00
Donnerstag: 07:45 - 18:00
Freitag: 07:45 - 17:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
bebauungsplan varel, bebauungsplan buch, umweltbericht bebauungsplan 2017, bebauungsplan hassloch, satzung bebauungsplan, flächennutzungsplan bebauungsplan, bebauungsplan stadt aachen, bebauungsplan senden, gebäudehöhe bebauungsplan, bebauungsplan frankfurt riedberg
Der Bebauungsplan besteht in der Regel aus einer Planzeichnung (Teil 1) und einer textlichen Beschreibung (Teil 2). Ein Bebauungsplan kann zum Beispiel aus einem einzigen Textteil bestehen. Nicht in der Satzung enthalten, aber im Rahmen der Verfahren gesetzlich vorgeschrieben, ist eine Begründung, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans erläutert werden Ein eigener Abschnitt der Begründung ist ein Umweltbericht (§2a BauGB), der bei der Einreichung eines Bauantrags vorzulegen ist.