Sie ist Sitz der Regierung von Niederbayern und des gleichnamigen Bezirks Niederbayern, sowie Verwaltungssitz des Landkreises Landshut. Landshut ist eine kreisfreie Stadt in Deutschland im süd-östlichen Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Einwohner
73.150 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
84028–84036
Vorwahl
0871
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Aign, Albing, Allmannsdorf, Almenhof, Altenbach, AmKlosterholz, Attenkofen, Aubach, Auloh, Bartreith, Berggrub, Berndorf, Binsham, Brenneisen, Dax, Dettenkofen, Duniwang, EckadStraß, Ehrnstorf, Eierkam, Englberg, Eugenbach, Feichten, Frauenberg, Gammel, Ganslberg, Glöcklberg, Gräben, Grammelkam, Grandsberg, Gretlmhle, Grillberg, Gstaudach, Haag, Hachelstuhl, Hader, Hagrain, Hart, Hascherkeller
Adressen:
1. Stadt Landshut, Altstadt 315, 84028 Landshut
2. Landratsamt Landshut, Heiliggeiststraße 1, 84028 Landshut
3. Finanzamt Landshut, Gabelsbergerstraße 22, 84028 Landshut
Gemeinde Landshut – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein städtebaulicher Wettbewerb „Zwischen Lurzenhof und Auloh“ fand am 14. Oktober 2024 statt, um ein neues Wohnquartier zu entwickeln.
- Die Baugebietsentwicklung Am Steinlech wurde in einer digitalen Bürgerinformation am 22. Juni vorgestellt, mit Schwerpunkt auf der Rahmenplanung im Bereich Steinlech.
- Der städtebauliche Entwurf „Obere Liebenau“ wurde in einer digitalen Bürgerinformation am 5. Juli 2021 präsentiert.
- Die Bebauungsplanänderung „Am Weiherbach“ (Hitachi-Gelände) wurde in einer Bürgerinformation am 9. Dezember 2022 behandelt.
- Der Bausenat beschloss am 8. November 2024 den städtebaulichen Rahmenplan „Äußere Münchener Straße“.
- Das Baugebiet "Hammerbachwiesn" nähe Obere Liebenau und das Baugebiet "Nördlich Tulpenstraße" sind derzeit in der Planungsphase.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.