Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Landshut

Sie ist Sitz der Regierung von Niederbayern und des gleichnamigen Bezirks Niederbayern, sowie Verwaltungssitz des Landkreises Landshut. Im bayernweiten Vergleich der Einwohnerzahlen liegt sie auf Rang 11 nach Bayreuth (Stand: 31. Dezember 2017)
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Einwohner
73.150 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
84028–84036
Vorwahl
0871
Adresse der Stadtverwaltung
Altstadt 315, 84028 Landshut
Altstadt 315, 84028 Landshut 84028 Landshut Bayern DE
Website
Ortsteile
Aich, Aign, Albing, Allmannsdorf, Almenhof, Altenbach, AmKlosterholz, Attenkofen, Aubach, Auloh, Bartreith, Berggrub, Berndorf, Binsham, Brenneisen, Dax, Dettenkofen, Duniwang, EckadStraß, Ehrnstorf, Eierkam, Englberg, Eugenbach, Feichten, Frauenberg, Gammel, Ganslberg, Glöcklberg, Gräben, Grammelkam, Grandsberg, Gretlmhle, Grillberg, Gstaudach, Haag, Hachelstuhl, Hader, Hagrain, Hart, Hascherkeller
Adressen:
1. Stadt Landshut, Altstadt 315, 84028 Landshut
2. Landratsamt Landshut, Heiliggeiststraße 1, 84028 Landshut
3. Finanzamt Landshut, Gabelsbergerstraße 22, 84028 Landshut
Gemeinde Landshut – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
- Ein städtebaulicher Wettbewerb „Zwischen Lurzenhof und Auloh“ fand am 14. Oktober 2024 statt, um ein neues Wohnquartier zu entwickeln.
- Die Baugebietsentwicklung Am Steinlech wurde in einer digitalen Bürgerinformation am 22. Juni vorgestellt, mit Schwerpunkt auf der Rahmenplanung im Bereich Steinlech.
- Der städtebauliche Entwurf „Obere Liebenau“ wurde in einer digitalen Bürgerinformation am 5. Juli 2021 präsentiert.
- Die Bebauungsplanänderung „Am Weiherbach“ (Hitachi-Gelände) wurde in einer Bürgerinformation am 9. Dezember 2022 behandelt.
- Der Bausenat beschloss am 8. November 2024 den städtebaulichen Rahmenplan „Äußere Münchener Straße“.
- Das Baugebiet "Hammerbachwiesn" nähe Obere Liebenau und das Baugebiet "Nördlich Tulpenstraße" sind derzeit in der Planungsphase.

FAQ

Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
  2. Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
  3. Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
  4. Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
  5. Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
  6. Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Bebauungsplan und Flächennutzungsplan für Landshut online anfordern. Über Bebauungsplan24 können Bauunterlagen für Landshut online bestellt werden. Die Unterlagen werden in der Regel digital als PDF per E-Mail bereitgestellt.