Burgthann ist eine Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Nürnberger Land.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Nürnberger Land
Einwohner
11.614 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90559
Vorwahlen
09183, 09188, 09187
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Pattenhofen, Pattenhofen
Gemeinde Burgthann – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bebauungspläne in Burgthann werden nach dem Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt und dienen der Steuerung der städtebaulichen Entwicklung. Es gibt qualifizierte, vorhabenbezogene und einfache Bebauungspläne, die unterschiedliche Festsetzungen über bauliche Nutzung, Grundstücksflächen und Verkehrsflächen enthalten.
Zu den neuesten Entwicklungen gehört, dass Verfahrenserleichterungen für Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13a BauGB unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind. Zudem wurde die Vorschrift des § 13b BauGB zum 01.01.2024 außer Kraft gesetzt, und die "Reparaturvorschrift" des § 215a BauGB wurde eingeführt.
Bebauungsplanverfahren, die vor dem 31.01.2022 eingeleitet wurden, können unter bestimmten Bedingungen bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.