Burgthann ist eine Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Nürnberger Land.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Nürnberger Land
Einwohner
11.614 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90559
Vorwahlen
09183, 09188, 09187
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Pattenhofen, Pattenhofen
Gemeinde Burgthann – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bebauungspläne in Burgthann werden nach dem Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt und dienen der Steuerung der städtebaulichen Entwicklung. Es gibt qualifizierte, vorhabenbezogene und einfache Bebauungspläne, die unterschiedliche Festsetzungen über bauliche Nutzung, Grundstücksflächen und Verkehrsflächen enthalten.
Zu den neuesten Entwicklungen gehört, dass Verfahrenserleichterungen für Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13a BauGB unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind. Zudem wurde die Vorschrift des § 13b BauGB zum 01.01.2024 außer Kraft gesetzt, und die "Reparaturvorschrift" des § 215a BauGB wurde eingeführt.
Bebauungsplanverfahren, die vor dem 31.01.2022 eingeleitet wurden, können unter bestimmten Bedingungen bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.