Burgthann ist eine Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Nürnberger Land.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Nürnberger Land
Einwohner
11.614 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90559
Vorwahlen
09183, 09188, 09187
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Pattenhofen, Pattenhofen
Gemeinde Burgthann – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bebauungspläne in Burgthann werden nach dem Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt und dienen der Steuerung der städtebaulichen Entwicklung. Es gibt qualifizierte, vorhabenbezogene und einfache Bebauungspläne, die unterschiedliche Festsetzungen über bauliche Nutzung, Grundstücksflächen und Verkehrsflächen enthalten.
Zu den neuesten Entwicklungen gehört, dass Verfahrenserleichterungen für Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13a BauGB unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind. Zudem wurde die Vorschrift des § 13b BauGB zum 01.01.2024 außer Kraft gesetzt, und die "Reparaturvorschrift" des § 215a BauGB wurde eingeführt.
Bebauungsplanverfahren, die vor dem 31.01.2022 eingeleitet wurden, können unter bestimmten Bedingungen bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.