Butzbach ist eine deutsche Stadt im hessischen Wetteraukreis am nordöstlichen Übergang des Taunus zur Wetterau
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
26.660 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35510
Vorwahlen
06033, 06081, 06085, 06447
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Waldfrieden, Waldhof, Waschmhle, Waldfrieden, Waldhof, Waschmühle
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00
Dienstag: 08:30 - 12:00
Mittwoch: 08:30 - 12:00
Donnerstag: 08:30 - 12:00
Freitag: 08:30 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Butzbach hat am 11.07.2024 den Aufstellungsbeschluss und am 18.12.2024 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Hoyergasse-Nord" gefasst. Dieser Plan zielt auf die Ausweisung eines Mischgebiets für die Errichtung von Wohnungsbauten in der Hausbergstraße 12 und 14 sowie in der Hintergasse 3 ab. Der Plan liegt vom 03.02.2025 bis 07.03.2025 zur öffentlichen Einsicht aus und es können Stellungnahmen abgegeben werden.
Zusätzlich wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung verzichtet, und es wird von der Umweltprüfung und anderen umweltbezogenen Anforderungen abgesehen.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.