Butzbach ist eine deutsche Stadt im hessischen Wetteraukreis am nordöstlichen Übergang des Taunus zur Wetterau
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
26.660 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35510
Vorwahlen
06033, 06081, 06085, 06447
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Waldfrieden, Waldhof, Waschmhle, Waldfrieden, Waldhof, Waschmühle
Gemeinde Butzbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Butzbach hat am 11.07.2024 den Aufstellungsbeschluss und am 18.12.2024 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Hoyergasse-Nord" gefasst. Dieser Plan zielt auf die Ausweisung eines Mischgebiets für die Errichtung von Wohnungsbauten in der Hausbergstraße 12 und 14 sowie in der Hintergasse 3 ab. Der Plan liegt vom 03.02.2025 bis 07.03.2025 zur öffentlichen Einsicht aus und es können Stellungnahmen abgegeben werden.
Zusätzlich wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung verzichtet, und es wird von der Umweltprüfung und anderen umweltbezogenen Anforderungen abgesehen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.