Butzbach ist eine deutsche Stadt im hessischen Wetteraukreis am nordöstlichen Übergang des Taunus zur Wetterau
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
26.660 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35510
Vorwahlen
06033, 06081, 06085, 06447
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Waldfrieden, Waldhof, Waschmhle, Waldfrieden, Waldhof, Waschmühle
Gemeinde Butzbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Butzbach hat am 11.07.2024 den Aufstellungsbeschluss und am 18.12.2024 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Hoyergasse-Nord" gefasst. Dieser Plan zielt auf die Ausweisung eines Mischgebiets für die Errichtung von Wohnungsbauten in der Hausbergstraße 12 und 14 sowie in der Hintergasse 3 ab. Der Plan liegt vom 03.02.2025 bis 07.03.2025 zur öffentlichen Einsicht aus und es können Stellungnahmen abgegeben werden.
Zusätzlich wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung verzichtet, und es wird von der Umweltprüfung und anderen umweltbezogenen Anforderungen abgesehen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.