Büdingen ist eine hessische Mittelstadt am östlichen Rande des Rhein-Main-Gebietes, im südöstlichen Teil des Wetteraukreises. Bis zum Jahr 1972 war sie Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
22.831 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63654
Vorwahlen
06042, 06041 (Düdelsheim, Rohrbach), 06048 (Calbach, Diebach am Haag, Eckartshausen), 06049 (Michelau, Rinderbügen, Wolferborn)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Büdingen sind mehrere neue Einkaufsmärkte in der Orleshäuser Straße geplant. Ein Anwohner hatte gegen die Baugenehmigungen geklagt, aber das Verwaltungsgericht in Gießen wies die Beschwerde zurück, da keine unzumutbaren Belästigungen für die umliegenden Anwohner erwartet werden. Ein Bebauungsplan für das Gebiet sieht es als Sondergebiet aus und eine Schallimmissionsberechnung bestätigte, dass die Lärmrichtwerte für ein Gewerbegebiet deutlich unterschritten werden.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.