Die Barbarossastadt Gelnhausen ist die Kreisstadt des Main-Kinzig-Kreises im Südosten Hessens
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
23.220 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
63571, 63589
Vorwahl
06051
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kaltenborn, Kaltenborn
Gemeinde Gelnhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gelnhausen hat den Bebauungsplan „Südstadt - Westliches Ziegelhaus“ beschlossen. Der Plan betrifft ein Gebiet in der Gelnhäuser Südstadt, begrenzt durch die Bahntrasse im Süden, die Altenhaßlauer Straße und die Straße Im Ziegelhaus im Osten, den Gewässerverlauf der Kinzig im Norden und die Hailerer Straße im Nordwesten. Das Plangebiet umfasst etwa 79.200 m2.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung, Umweltbericht, verkehrstechnischer Untersuchung und anderen Gutachten wurde vom 29. Juli 2024 bis 6. September 2024 öffentlich verfügbar gemacht. Die Unterlagen können im Rathaus der Stadt Gelnhausen eingesehen werden.
Zudem hat die Stadtverordnetenversammlung die Entwicklung des Joh-Areals und der gesamten Südstadt vorangetrieben, mit Plänen für eine kleinteilige Bebauung, eine öffentliche Verkehrsfläche und einen zentralen Platz mit Tiefgarage.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.