Die Barbarossastadt Gelnhausen ist die Kreisstadt des Main-Kinzig-Kreises im Südosten Hessens
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
23.220 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
63571, 63589
Vorwahl
06051
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kaltenborn, Kaltenborn
Gemeinde Gelnhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gelnhausen hat den Bebauungsplan „Südstadt - Westliches Ziegelhaus“ beschlossen. Der Plan betrifft ein Gebiet in der Gelnhäuser Südstadt, begrenzt durch die Bahntrasse im Süden, die Altenhaßlauer Straße und die Straße Im Ziegelhaus im Osten, den Gewässerverlauf der Kinzig im Norden und die Hailerer Straße im Nordwesten. Das Plangebiet umfasst etwa 79.200 m2.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung, Umweltbericht, verkehrstechnischer Untersuchung und anderen Gutachten wurde vom 29. Juli 2024 bis 6. September 2024 öffentlich verfügbar gemacht. Die Unterlagen können im Rathaus der Stadt Gelnhausen eingesehen werden.
Zudem hat die Stadtverordnetenversammlung die Entwicklung des Joh-Areals und der gesamten Südstadt vorangetrieben, mit Plänen für eine kleinteilige Bebauung, eine öffentliche Verkehrsfläche und einen zentralen Platz mit Tiefgarage.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.