Die Barbarossastadt Gelnhausen ist die Kreisstadt des Main-Kinzig-Kreises im Südosten Hessens
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
23.220 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
63571, 63589
Vorwahl
06051
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kaltenborn, Kaltenborn
Gemeinde Gelnhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gelnhausen hat den Bebauungsplan „Südstadt - Westliches Ziegelhaus“ beschlossen. Der Plan betrifft ein Gebiet in der Gelnhäuser Südstadt, begrenzt durch die Bahntrasse im Süden, die Altenhaßlauer Straße und die Straße Im Ziegelhaus im Osten, den Gewässerverlauf der Kinzig im Norden und die Hailerer Straße im Nordwesten. Das Plangebiet umfasst etwa 79.200 m2.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung, Umweltbericht, verkehrstechnischer Untersuchung und anderen Gutachten wurde vom 29. Juli 2024 bis 6. September 2024 öffentlich verfügbar gemacht. Die Unterlagen können im Rathaus der Stadt Gelnhausen eingesehen werden.
Zudem hat die Stadtverordnetenversammlung die Entwicklung des Joh-Areals und der gesamten Südstadt vorangetrieben, mit Plänen für eine kleinteilige Bebauung, eine öffentliche Verkehrsfläche und einen zentralen Platz mit Tiefgarage.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.