Die Barbarossastadt Gelnhausen ist die Kreisstadt des Main-Kinzig-Kreises im Südosten Hessens
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
23.220 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
63571, 63589
Vorwahl
06051
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kaltenborn, Kaltenborn
Gemeinde Gelnhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gelnhausen hat den Bebauungsplan „Südstadt - Westliches Ziegelhaus“ beschlossen. Der Plan betrifft ein Gebiet in der Gelnhäuser Südstadt, begrenzt durch die Bahntrasse im Süden, die Altenhaßlauer Straße und die Straße Im Ziegelhaus im Osten, den Gewässerverlauf der Kinzig im Norden und die Hailerer Straße im Nordwesten. Das Plangebiet umfasst etwa 79.200 m2.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung, Umweltbericht, verkehrstechnischer Untersuchung und anderen Gutachten wurde vom 29. Juli 2024 bis 6. September 2024 öffentlich verfügbar gemacht. Die Unterlagen können im Rathaus der Stadt Gelnhausen eingesehen werden.
Zudem hat die Stadtverordnetenversammlung die Entwicklung des Joh-Areals und der gesamten Südstadt vorangetrieben, mit Plänen für eine kleinteilige Bebauung, eine öffentliche Verkehrsfläche und einen zentralen Platz mit Tiefgarage.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.