Büttelborn (im lokalen Dialekt: Biddelborn) ist eine Gemeinde mit etwa 15.000 Einwohnern im südlichen Rhein-Main-Gebiet
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
14.955 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64572
Vorwahl
06152
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Büttelborn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Büttelborn betreffen den Endausbau der Verkehrsnebenflächen im Gewerbegebiet GE II. Hierbei sind die Herstellung von öffentlichen Parkständen für Lkw und Pkw, Begleitgrünstreifen und Baumbepflanzung geplant. Zudem werden zwei Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut und mehrere ungesicherte barrierefreie Querungen mit Sonderborden hergestellt. Die Bauzeit beträgt etwa ein Jahr, und die Arbeiten werden in zwölf Abschnitten durchgeführt, um die Gewerbebetriebe so wenig wie möglich zu stören.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.