Büttelborn (im lokalen Dialekt: Biddelborn) ist eine Gemeinde mit etwa 15.000 Einwohnern im südlichen Rhein-Main-Gebiet
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
14.955 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64572
Vorwahl
06152
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Büttelborn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Büttelborn betreffen den Endausbau der Verkehrsnebenflächen im Gewerbegebiet GE II. Hierbei sind die Herstellung von öffentlichen Parkständen für Lkw und Pkw, Begleitgrünstreifen und Baumbepflanzung geplant. Zudem werden zwei Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut und mehrere ungesicherte barrierefreie Querungen mit Sonderborden hergestellt. Die Bauzeit beträgt etwa ein Jahr, und die Arbeiten werden in zwölf Abschnitten durchgeführt, um die Gewerbebetriebe so wenig wie möglich zu stören.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.