Griesheim (mundartlich: Griesem) ist mit rund 27.000 Einwohnern die größte Stadt im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
27.357 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64347
Vorwahl
06155
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Griesheim
Gemeinde Griesheim – Öffnungszeiten
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Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Griesheim betreffen vor allem zwei große Projekte:
- Für das neue Wohngebiet im Süd-Osten Griesheims, Known als Griesheimer Anger, haben die vorbereitenden Arbeiten für die Erschließung des Baugebietes begonnen. Die Planungen konzentrieren sich auf die Konkretisierung des Bebauungsplans und die Aufbereitung der Flächen für die neuen Planstraßen, während der südliche Bereich mit Waldflächen unverbaut bleibt. Waldverluste werden durch Aufforstung in anderen Bereichen der Griesheimer Gemarkung kompensiert.
- Im Industriepark Griesheim laufen Planungen für eine neue, nachhaltige Nutzung der Flächen. Die Stadt Frankfurt am Main und die BEOS AG entwickeln einen Rahmen- und Bebauungsplan, um untergenutzte Flächen einer neuen gewerblichen Nutzung zuzuführen und die ansässigen Unternehmen zu halten. Der Beschluss des Rahmenplans und der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans wurden im März 2023 durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.