Griesheim (mundartlich: Griesem) ist mit rund 27.000 Einwohnern die größte Stadt im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
27.357 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64347
Vorwahl
06155
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Griesheim
Gemeinde Griesheim – Öffnungszeiten
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Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Griesheim betreffen vor allem zwei große Projekte:
- Für das neue Wohngebiet im Süd-Osten Griesheims, Known als Griesheimer Anger, haben die vorbereitenden Arbeiten für die Erschließung des Baugebietes begonnen. Die Planungen konzentrieren sich auf die Konkretisierung des Bebauungsplans und die Aufbereitung der Flächen für die neuen Planstraßen, während der südliche Bereich mit Waldflächen unverbaut bleibt. Waldverluste werden durch Aufforstung in anderen Bereichen der Griesheimer Gemarkung kompensiert.
- Im Industriepark Griesheim laufen Planungen für eine neue, nachhaltige Nutzung der Flächen. Die Stadt Frankfurt am Main und die BEOS AG entwickeln einen Rahmen- und Bebauungsplan, um untergenutzte Flächen einer neuen gewerblichen Nutzung zuzuführen und die ansässigen Unternehmen zu halten. Der Beschluss des Rahmenplans und der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans wurden im März 2023 durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung