Griesheim (mundartlich: Griesem) ist mit rund 27.000 Einwohnern die größte Stadt im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
27.357 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64347
Vorwahl
06155
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Griesheim
Gemeinde Griesheim – Öffnungszeiten
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Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Griesheim betreffen vor allem zwei große Projekte:
- Für das neue Wohngebiet im Süd-Osten Griesheims, Known als Griesheimer Anger, haben die vorbereitenden Arbeiten für die Erschließung des Baugebietes begonnen. Die Planungen konzentrieren sich auf die Konkretisierung des Bebauungsplans und die Aufbereitung der Flächen für die neuen Planstraßen, während der südliche Bereich mit Waldflächen unverbaut bleibt. Waldverluste werden durch Aufforstung in anderen Bereichen der Griesheimer Gemarkung kompensiert.
- Im Industriepark Griesheim laufen Planungen für eine neue, nachhaltige Nutzung der Flächen. Die Stadt Frankfurt am Main und die BEOS AG entwickeln einen Rahmen- und Bebauungsplan, um untergenutzte Flächen einer neuen gewerblichen Nutzung zuzuführen und die ansässigen Unternehmen zu halten. Der Beschluss des Rahmenplans und der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans wurden im März 2023 durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.