Griesheim (mundartlich: Griesem) ist mit rund 27.000 Einwohnern die größte Stadt im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
27.357 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64347
Vorwahl
06155
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Griesheim
Gemeinde Griesheim – Öffnungszeiten
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Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Griesheim betreffen vor allem zwei große Projekte:
- Für das neue Wohngebiet im Süd-Osten Griesheims, Known als Griesheimer Anger, haben die vorbereitenden Arbeiten für die Erschließung des Baugebietes begonnen. Die Planungen konzentrieren sich auf die Konkretisierung des Bebauungsplans und die Aufbereitung der Flächen für die neuen Planstraßen, während der südliche Bereich mit Waldflächen unverbaut bleibt. Waldverluste werden durch Aufforstung in anderen Bereichen der Griesheimer Gemarkung kompensiert.
- Im Industriepark Griesheim laufen Planungen für eine neue, nachhaltige Nutzung der Flächen. Die Stadt Frankfurt am Main und die BEOS AG entwickeln einen Rahmen- und Bebauungsplan, um untergenutzte Flächen einer neuen gewerblichen Nutzung zuzuführen und die ansässigen Unternehmen zu halten. Der Beschluss des Rahmenplans und der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans wurden im März 2023 durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.