Crimmitschau (auch Crimmitzschau) ist mit ihren etwa 19.400 Einwohnern eine Große Kreisstadt im sächsischen Landkreis Zwickau an der Grenze zum Freistaat Thüringen. Jahrhunderts, in der vor allem Textilien hergestellt wurden. Crimmitschau ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Crimmitschau-Dennheritz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
18.227 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08451
Vorwahl
03762
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Crimmitschau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Crimmitschau soll ein neuer Industriepark entstehen. Der Stadtrat hat der Verwaltung den Auftrag erteilt, einen Bebauungsplan für eine etwa 134 Hektar große Fläche aufzustellen, die südlich der A 4 zwischen Gablenz und der östlichen Stadtgrenze liegt. Das bestehende Gewerbegebiet an der Glauchauer Landstraße ist voll ausgelastet, und auch der vor zwei Jahren entstandene Industriepark Meerane/Crimmitschau ist bereits voll belegt. Der neue Industriepark soll nicht nur der Automobilindustrie, sondern auch anderen Branchen Wachstumsmöglichkeiten bieten.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung