Crimmitschau hatte den Beinamen „Stadt der 100 Schornsteine“. Die Stadt ist eine typische Industriestadt des 19. Heute existiert noch eine Tuchfabrik
Bundesland
Landkreis
Einwohner
18.227 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08451
Vorwahl
03762
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Crimmitschau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Crimmitschau soll ein neuer Industriepark entstehen. Der Stadtrat hat der Verwaltung den Auftrag erteilt, einen Bebauungsplan für eine etwa 134 Hektar große Fläche aufzustellen, die südlich der A 4 zwischen Gablenz und der östlichen Stadtgrenze liegt. Das bestehende Gewerbegebiet an der Glauchauer Landstraße ist voll ausgelastet, und auch der vor zwei Jahren entstandene Industriepark Meerane/Crimmitschau ist bereits voll belegt. Der neue Industriepark soll nicht nur der Automobilindustrie, sondern auch anderen Branchen Wachstumsmöglichkeiten bieten.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.