Crimmitschau hatte den Beinamen „Stadt der 100 Schornsteine“. Jahrhunderts, in der vor allem Textilien hergestellt wurden. Heute existiert noch eine Tuchfabrik
Bundesland
Landkreis
Einwohner
18.227 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08451
Vorwahl
03762
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Crimmitschau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Crimmitschau soll ein neuer Industriepark entstehen. Der Stadtrat hat der Verwaltung den Auftrag erteilt, einen Bebauungsplan für eine etwa 134 Hektar große Fläche aufzustellen, die südlich der A 4 zwischen Gablenz und der östlichen Stadtgrenze liegt. Das bestehende Gewerbegebiet an der Glauchauer Landstraße ist voll ausgelastet, und auch der vor zwei Jahren entstandene Industriepark Meerane/Crimmitschau ist bereits voll belegt. Der neue Industriepark soll nicht nur der Automobilindustrie, sondern auch anderen Branchen Wachstumsmöglichkeiten bieten.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.