Dahlem ist eine Gemeinde im Landkreis Lüneburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
616 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
21368
Vorwahl
05851
Adresse der Verbandsverwaltung
Ortsteile
Dahlem, Fuchskaul, Fuchskaul
Gemeinde Dahlem – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Berlin-Dahlem entstehen unweit des Botanischen Gartens 106 neue Mietwohnungen auf dem Gelände der ehemaligen Alten Anatomie der FU Berlin. Der baufällige Altbau wurde 2021 abgerissen, und derzeit werden fünf neue Wohnhäuser mit 50 Studentenwohnungen und 56 Mietwohnungen, davon 30 Prozent als geförderter Wohnraum, gebaut. Das Projekt wird von der Aldi Wohnen GmbH durchgeführt, nachdem Pläne für einen Supermarkt vom Bezirk Steglitz-Zehlendorf abgelehnt wurden.
Zudem gibt es verschiedene festgesetzte Bebauungspläne im Ortsteil Dahlem, wie den Wohnungsbau an der Argentinischen Allee, dem Dreipfuhlgelände und Park, sowie verschiedenen Wohngebieten wie Käuzchensteig / Fohlenweg, Edwin-Redslob-Straße und südlich des Finkenparks.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.