Dahlem ist eine Gemeinde im Landkreis Lüneburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
616 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
21368
Vorwahl
05851
Adresse der Verbandsverwaltung
Ortsteile
Dahlem, Fuchskaul, Fuchskaul
Gemeinde Dahlem – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Berlin-Dahlem entstehen unweit des Botanischen Gartens 106 neue Mietwohnungen auf dem Gelände der ehemaligen Alten Anatomie der FU Berlin. Der baufällige Altbau wurde 2021 abgerissen, und derzeit werden fünf neue Wohnhäuser mit 50 Studentenwohnungen und 56 Mietwohnungen, davon 30 Prozent als geförderter Wohnraum, gebaut. Das Projekt wird von der Aldi Wohnen GmbH durchgeführt, nachdem Pläne für einen Supermarkt vom Bezirk Steglitz-Zehlendorf abgelehnt wurden.
Zudem gibt es verschiedene festgesetzte Bebauungspläne im Ortsteil Dahlem, wie den Wohnungsbau an der Argentinischen Allee, dem Dreipfuhlgelände und Park, sowie verschiedenen Wohngebieten wie Käuzchensteig / Fohlenweg, Edwin-Redslob-Straße und südlich des Finkenparks.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.