Die Gemeinde Dietzhölztal ist die nördlichste Gemeinde des mittelhessischen Lahn-Dill-Kreises.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
5518 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35716
Vorwahl
02774
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Dietzhölztal – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Beratung und Beschluss über abgegebene Stellungnahmen für den Bebauungsplan und Flächennutzungsplan-Änderung für das Feuerwehrgerätehaus in der Gemarkung Mandeln.
- Festlegung des Verkaufspreises für gemeindeeigenes Bauland im Erschließungsgebiet Gispel, OT Ewersbach.
- Richtlinie der Gemeinde Dietzhölztal für die Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken.
- Neubau des Feuerwehrgerätehauses Mandeln.
- Sanierung des Teehauses Steinbrücken.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.