Die Gemeinde Dietzhölztal ist die nördlichste Gemeinde des mittelhessischen Lahn-Dill-Kreises.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
5518 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35716
Vorwahl
02774
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Dietzhölztal – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Beratung und Beschluss über abgegebene Stellungnahmen für den Bebauungsplan und Flächennutzungsplan-Änderung für das Feuerwehrgerätehaus in der Gemarkung Mandeln.
- Festlegung des Verkaufspreises für gemeindeeigenes Bauland im Erschließungsgebiet Gispel, OT Ewersbach.
- Richtlinie der Gemeinde Dietzhölztal für die Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken.
- Neubau des Feuerwehrgerätehauses Mandeln.
- Sanierung des Teehauses Steinbrücken.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.