Die Gemeinde Dietzhölztal ist die nördlichste Gemeinde des mittelhessischen Lahn-Dill-Kreises.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
5518 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35716
Vorwahl
02774
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Dietzhölztal – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Beratung und Beschluss über abgegebene Stellungnahmen für den Bebauungsplan und Flächennutzungsplan-Änderung für das Feuerwehrgerätehaus in der Gemarkung Mandeln.
- Festlegung des Verkaufspreises für gemeindeeigenes Bauland im Erschließungsgebiet Gispel, OT Ewersbach.
- Richtlinie der Gemeinde Dietzhölztal für die Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken.
- Neubau des Feuerwehrgerätehauses Mandeln.
- Sanierung des Teehauses Steinbrücken.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.