Die Gemeinde Dietzhölztal ist die nördlichste Gemeinde des mittelhessischen Lahn-Dill-Kreises.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
5518 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35716
Vorwahl
02774
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Dietzhölztal – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Beratung und Beschluss über abgegebene Stellungnahmen für den Bebauungsplan und Flächennutzungsplan-Änderung für das Feuerwehrgerätehaus in der Gemarkung Mandeln.
- Festlegung des Verkaufspreises für gemeindeeigenes Bauland im Erschließungsgebiet Gispel, OT Ewersbach.
- Richtlinie der Gemeinde Dietzhölztal für die Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken.
- Neubau des Feuerwehrgerätehauses Mandeln.
- Sanierung des Teehauses Steinbrücken.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.