Dittenheim ist eine Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal mit Sitz in Meinheim.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Mittelfranken                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Weißenburg-Gunzenhausen                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1823 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
91723                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09834                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Windsfeld, Windsfeld                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Dittenheim – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 16:00
 
                                - Dienstag: 08:00 - 16:00
 
                                - Mittwoch: 08:00 - 16:00
 
                                - Donnerstag: 08:00 - 16:00
 
                                - Freitag: 08:00 - 14:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
 - Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
 - Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
 
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
 - Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
 - Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
 - Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
 - Nachbarliche Interessen berücksichtigen
 
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
 
                             
                         
                        
                            Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
 - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
 - Beratung in den zuständigen Ausschüssen
 - Beschlussfassung durch den Gemeinderat
 
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.