Dommitzsch ist eine Stadt im Landkreis Nordsachsen in Sachsen (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Nordsachsen
Einwohner
2403 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04880
Vorwahl
034223
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Dommitzsch – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Dommitzsch hat die Aufstellung des Bebauungsplans „Windenergieanlagen im Stadtwald Labaun“ beschlossen. Der Plan sieht die Errichtung von elf Windenergieanlagen, die verkehrstechnische Erschließung der Standorte und den Ausgleich der Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild vor. Der Vorentwurf des Bebauungsplans lag vom 1. Juli bis 26. Juli 2024 in der Stadtverwaltung Dommitzsch zur Einsichtnahme aus. Stellungnahmen konnten während dieser Zeit abgegeben werden. Das Plangebiet befindet sich im östlichen Teil des Ortsteils Mahlitzsch und umfasst etwa 137 ha, größtenteils im Eigentum der Kommune.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.