Dommitzsch ist eine Stadt im Landkreis Nordsachsen in Sachsen (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Nordsachsen
Einwohner
2403 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04880
Vorwahl
034223
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Dommitzsch – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Dommitzsch hat die Aufstellung des Bebauungsplans „Windenergieanlagen im Stadtwald Labaun“ beschlossen. Der Plan sieht die Errichtung von elf Windenergieanlagen, die verkehrstechnische Erschließung der Standorte und den Ausgleich der Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild vor. Der Vorentwurf des Bebauungsplans lag vom 1. Juli bis 26. Juli 2024 in der Stadtverwaltung Dommitzsch zur Einsichtnahme aus. Stellungnahmen konnten während dieser Zeit abgegeben werden. Das Plangebiet befindet sich im östlichen Teil des Ortsteils Mahlitzsch und umfasst etwa 137 ha, größtenteils im Eigentum der Kommune.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.