Dommitzsch ist eine Stadt im Landkreis Nordsachsen in Sachsen (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Nordsachsen
Einwohner
2403 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04880
Vorwahl
034223
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Dommitzsch – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Dommitzsch hat die Aufstellung des Bebauungsplans „Windenergieanlagen im Stadtwald Labaun“ beschlossen. Der Plan sieht die Errichtung von elf Windenergieanlagen, die verkehrstechnische Erschließung der Standorte und den Ausgleich der Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild vor. Der Vorentwurf des Bebauungsplans lag vom 1. Juli bis 26. Juli 2024 in der Stadtverwaltung Dommitzsch zur Einsichtnahme aus. Stellungnahmen konnten während dieser Zeit abgegeben werden. Das Plangebiet befindet sich im östlichen Teil des Ortsteils Mahlitzsch und umfasst etwa 137 ha, größtenteils im Eigentum der Kommune.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.