Dahlen ist eine Stadt in Sachsen im Landkreis Nordsachsen
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Nordsachsen
Einwohner
4297 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
04774
Vorwahl
034361
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: Geschlossen
Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Dahlen hat den Bebauungsplan „Wohngebiet Hainstraße“ aufgestellt, um etwa 21 Einzel- oder Doppelhäuser und die dazugehörigen Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen zu ermöglichen. Das Plangebiet liegt im Süden der Stadt, nahe dem Regionalbahnhof Dahlen und der Autobahn A14. Die Planung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung schaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen. Die Stadt Dahlen verfügt über eine Wohnbedarfsanalyse, die eine weiterhin bestehende Nachfrage nach Wohnraum bestätigt.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.