Dahlen ist eine Stadt in Sachsen im Landkreis Nordsachsen
Bundesland
Landkreis
Nordsachsen
Einwohner
4297 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
04774
Vorwahl
034361
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Dahlen – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Dahlen hat den Bebauungsplan „Wohngebiet Hainstraße“ aufgestellt, um etwa 21 Einzel- oder Doppelhäuser und die dazugehörigen Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen zu ermöglichen. Das Plangebiet liegt im Süden der Stadt, nahe dem Regionalbahnhof Dahlen und der Autobahn A14. Die Planung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung schaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen. Die Stadt Dahlen verfügt über eine Wohnbedarfsanalyse, die eine weiterhin bestehende Nachfrage nach Wohnraum bestätigt.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.