Donaueschingen ist eine Stadt im Südwesten Baden-Württembergs, die etwa 13 km südlich der Kreisstadt Villingen-Schwenningen liegt
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einwohner
22.150 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78166
Vorwahl
0771
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allmendshofen, Allmendshofen
Gemeinde Donaueschingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat den Bau des Quartiers „Hans-Thoma-Höfe“ in Donaueschingen begonnen, das bis Ende 2024 88 neue Wohnungen, acht Gewerbeeinheiten und eine Tiefgarage umfasst. Ein zweiter Bauabschnitt für weitere 80 Wohnungen ist für 2025 geplant.
- Die Stadt Donaueschingen plant, den Bebauungsplan zu ändern, um eine langjährige Streitigkeit zwischen Nachbarn an der Schömberge zu klären, nachdem Mediationsgespräche erfolglos blieben.
- Der Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen hat die 9. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 genehmigt, die am 31.05.2024 wirksam wurde und im Rathaus Donaueschingen sowie online einsehbar ist.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.