Donaueschingen ist eine Stadt im Südwesten Baden-Württembergs, die etwa 13 km südlich der Kreisstadt Villingen-Schwenningen liegt
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einwohner
22.150 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78166
Vorwahl
0771
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allmendshofen, Allmendshofen
Gemeinde Donaueschingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat den Bau des Quartiers „Hans-Thoma-Höfe“ in Donaueschingen begonnen, das bis Ende 2024 88 neue Wohnungen, acht Gewerbeeinheiten und eine Tiefgarage umfasst. Ein zweiter Bauabschnitt für weitere 80 Wohnungen ist für 2025 geplant.
- Die Stadt Donaueschingen plant, den Bebauungsplan zu ändern, um eine langjährige Streitigkeit zwischen Nachbarn an der Schömberge zu klären, nachdem Mediationsgespräche erfolglos blieben.
- Der Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen hat die 9. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 genehmigt, die am 31.05.2024 wirksam wurde und im Rathaus Donaueschingen sowie online einsehbar ist.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.