Donaueschingen ist eine Stadt im Südwesten Baden-Württembergs, die etwa 13 km südlich der Kreisstadt Villingen-Schwenningen liegt
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einwohner
22.150 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78166
Vorwahl
0771
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allmendshofen, Allmendshofen
Gemeinde Donaueschingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat den Bau des Quartiers „Hans-Thoma-Höfe“ in Donaueschingen begonnen, das bis Ende 2024 88 neue Wohnungen, acht Gewerbeeinheiten und eine Tiefgarage umfasst. Ein zweiter Bauabschnitt für weitere 80 Wohnungen ist für 2025 geplant.
- Die Stadt Donaueschingen plant, den Bebauungsplan zu ändern, um eine langjährige Streitigkeit zwischen Nachbarn an der Schömberge zu klären, nachdem Mediationsgespräche erfolglos blieben.
- Der Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen hat die 9. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 genehmigt, die am 31.05.2024 wirksam wurde und im Rathaus Donaueschingen sowie online einsehbar ist.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.