Donaueschingen ist eine Stadt im Südwesten Baden-Württembergs, die etwa 13 km südlich der Kreisstadt Villingen-Schwenningen liegt
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einwohner
22.150 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78166
Vorwahl
0771
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allmendshofen, Allmendshofen
Gemeinde Donaueschingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat den Bau des Quartiers „Hans-Thoma-Höfe“ in Donaueschingen begonnen, das bis Ende 2024 88 neue Wohnungen, acht Gewerbeeinheiten und eine Tiefgarage umfasst. Ein zweiter Bauabschnitt für weitere 80 Wohnungen ist für 2025 geplant.
- Die Stadt Donaueschingen plant, den Bebauungsplan zu ändern, um eine langjährige Streitigkeit zwischen Nachbarn an der Schömberge zu klären, nachdem Mediationsgespräche erfolglos blieben.
- Der Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen hat die 9. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 genehmigt, die am 31.05.2024 wirksam wurde und im Rathaus Donaueschingen sowie online einsehbar ist.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.