April 1956 ist Tuttlingen eine Große Kreisstadt. Seit dem 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
36.672 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78532
Vorwahlen
07461, 07462, 07464
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
ŽußererTalhof, AichhalderHof, Altental, Bleiche, Gallertalhof, Hhnerhof, ImWendelsgrund, InnererTalhof, Lohhof, Ludwigstal, Maiental, Papiermhle, WenigsbronnerHof, WrttembergerHof, ÄußererTalhof, AichhalderHof, Altental, Bleiche, Gallertalhof, Hühnerhof, ImWendelsgrund, InnererTalhof, Lohhof, Ludwigstal, Maiental, Papiermühle, WenigsbronnerHof, WürttembergerHof
Adressen:
1. Stadt Tuttlingen
Rathausplatz 1
78532 Tuttlingen
2. Landratsamt Tuttlingen
Sigmaringer Straße 7
78532 Tuttlingen
3. Amtsgericht Tuttlingen
Hochstraße 19
78532 Tuttlingen
Gemeinde Tuttlingen – Öffnungszeiten
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FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.