Sie ist die Kreisstadt und größte Stadt des Landkreises Tuttlingen sowie ein Mittelzentrum innerhalb der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, zu dessen Mittelbereich alle 36 Städte und Gemeinden des Landkreises gehören. Tuttlingen ist eine Stadt im Süden Baden-Württembergs
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
36.672 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78532
Vorwahlen
07461, 07462, 07464
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
ŽußererTalhof, AichhalderHof, Altental, Bleiche, Gallertalhof, Hhnerhof, ImWendelsgrund, InnererTalhof, Lohhof, Ludwigstal, Maiental, Papiermhle, WenigsbronnerHof, WrttembergerHof, ÄußererTalhof, AichhalderHof, Altental, Bleiche, Gallertalhof, Hühnerhof, ImWendelsgrund, InnererTalhof, Lohhof, Ludwigstal, Maiental, Papiermühle, WenigsbronnerHof, WürttembergerHof
Adressen:
1. Stadt Tuttlingen
Rathausplatz 1
78532 Tuttlingen
2. Landratsamt Tuttlingen
Sigmaringer Straße 7
78532 Tuttlingen
3. Amtsgericht Tuttlingen
Hochstraße 19
78532 Tuttlingen
Gemeinde Tuttlingen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.