Sie ist die Kreisstadt und größte Stadt des Landkreises Tuttlingen sowie ein Mittelzentrum innerhalb der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, zu dessen Mittelbereich alle 36 Städte und Gemeinden des Landkreises gehören. Tuttlingen ist eine Stadt im Süden Baden-Württembergs
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
36.672 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78532
Vorwahlen
07461, 07462, 07464
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
ŽußererTalhof, AichhalderHof, Altental, Bleiche, Gallertalhof, Hhnerhof, ImWendelsgrund, InnererTalhof, Lohhof, Ludwigstal, Maiental, Papiermhle, WenigsbronnerHof, WrttembergerHof, ÄußererTalhof, AichhalderHof, Altental, Bleiche, Gallertalhof, Hühnerhof, ImWendelsgrund, InnererTalhof, Lohhof, Ludwigstal, Maiental, Papiermühle, WenigsbronnerHof, WürttembergerHof
Adressen:
1. Stadt Tuttlingen
Rathausplatz 1
78532 Tuttlingen
2. Landratsamt Tuttlingen
Sigmaringer Straße 7
78532 Tuttlingen
3. Amtsgericht Tuttlingen
Hochstraße 19
78532 Tuttlingen
Gemeinde Tuttlingen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.