Tuttlingen ist eine Stadt im Süden Baden-Württembergs. Sie ist die Kreisstadt und größte Stadt des Landkreises Tuttlingen sowie ein Mittelzentrum innerhalb der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, zu dessen Mittelbereich alle 36 Städte und Gemeinden des Landkreises gehören
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
36.672 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78532
Vorwahlen
07461, 07462, 07464
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
ŽußererTalhof, AichhalderHof, Altental, Bleiche, Gallertalhof, Hhnerhof, ImWendelsgrund, InnererTalhof, Lohhof, Ludwigstal, Maiental, Papiermhle, WenigsbronnerHof, WrttembergerHof, ÄußererTalhof, AichhalderHof, Altental, Bleiche, Gallertalhof, Hühnerhof, ImWendelsgrund, InnererTalhof, Lohhof, Ludwigstal, Maiental, Papiermühle, WenigsbronnerHof, WürttembergerHof
Adressen:
1. Stadt Tuttlingen
Rathausplatz 1
78532 Tuttlingen
2. Landratsamt Tuttlingen
Sigmaringer Straße 7
78532 Tuttlingen
3. Amtsgericht Tuttlingen
Hochstraße 19
78532 Tuttlingen
Gemeinde Tuttlingen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.