Donzdorf ist eine Stadt im Landkreis Göppingen in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.795 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73072
Vorwahl
07162
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berghof, Hagenbuch, HagenbucherMhle, Hochberg, Hrbelsbach, Immenreute, Kuchalb, Lautergarten, Messelhof, Oberweckerstell, Rindersteig, Scharfenhof, Schmelzofen, Unterweckerstell, Vogelhof, Berghof, Hagenbuch, HagenbucherMühle, Hochberg, Hürbelsbach, Immenreute, Kuchalb, Lautergarten, Messelhof, Oberweckerstell, Rindersteig, Scharfenhof, Schmelzofen, Unterweckerstell, Vogelhof
Gemeinde Donzdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Stellfelbe II“ in Donzdorf umfasst die Änderung des Flächennutzungsplans 2035 für die Grundstücke Flurstücke 1461, 1469/1, 1472, 1479, 1481/1 und 1482/1 sowie teilweise das Flurstück 1482 auf Gemarkung Donzdorf. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 17.04.2023 bis 19.05.2023 statt. Die Vorentwurfsunterlagen wurden vom 1. Juli 2024 bis 2. August 2024 im Internet und in den Rathäusern der vier Mitgliedsgemeinden öffentlich ausgelegt. Der Plan sieht ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel vor und ersetzt den alten Bebauungsplan aus dem Jahr 1965. Der Gemeinderat der Stadt Donzdorf wird voraussichtlich im Sommer 2024 über die eingegangenen Stellungnahmen entscheiden und den Satzungsbeschluss fassen. Eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans 2035 ist notwendig, da das geplante Sondergebiet von den aktuellen Darstellungen im Flächennutzungsplan abweicht.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.