Donzdorf ist eine Stadt im Landkreis Göppingen in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.795 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73072
Vorwahl
07162
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berghof, Hagenbuch, HagenbucherMhle, Hochberg, Hrbelsbach, Immenreute, Kuchalb, Lautergarten, Messelhof, Oberweckerstell, Rindersteig, Scharfenhof, Schmelzofen, Unterweckerstell, Vogelhof, Berghof, Hagenbuch, HagenbucherMühle, Hochberg, Hürbelsbach, Immenreute, Kuchalb, Lautergarten, Messelhof, Oberweckerstell, Rindersteig, Scharfenhof, Schmelzofen, Unterweckerstell, Vogelhof
Gemeinde Donzdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Stellfelbe II“ in Donzdorf umfasst die Änderung des Flächennutzungsplans 2035 für die Grundstücke Flurstücke 1461, 1469/1, 1472, 1479, 1481/1 und 1482/1 sowie teilweise das Flurstück 1482 auf Gemarkung Donzdorf. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 17.04.2023 bis 19.05.2023 statt. Die Vorentwurfsunterlagen wurden vom 1. Juli 2024 bis 2. August 2024 im Internet und in den Rathäusern der vier Mitgliedsgemeinden öffentlich ausgelegt. Der Plan sieht ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel vor und ersetzt den alten Bebauungsplan aus dem Jahr 1965. Der Gemeinderat der Stadt Donzdorf wird voraussichtlich im Sommer 2024 über die eingegangenen Stellungnahmen entscheiden und den Satzungsbeschluss fassen. Eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans 2035 ist notwendig, da das geplante Sondergebiet von den aktuellen Darstellungen im Flächennutzungsplan abweicht.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.