Donzdorf ist eine Stadt im Landkreis Göppingen in Baden-Württemberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.795 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73072
Vorwahl
07162
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berghof, Hagenbuch, HagenbucherMhle, Hochberg, Hrbelsbach, Immenreute, Kuchalb, Lautergarten, Messelhof, Oberweckerstell, Rindersteig, Scharfenhof, Schmelzofen, Unterweckerstell, Vogelhof, Berghof, Hagenbuch, HagenbucherMühle, Hochberg, Hürbelsbach, Immenreute, Kuchalb, Lautergarten, Messelhof, Oberweckerstell, Rindersteig, Scharfenhof, Schmelzofen, Unterweckerstell, Vogelhof
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 15:30
Dienstag: 09:00 - 15:30
Mittwoch: 09:00 - 15:30
Donnerstag: 09:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Stellfelbe II“ in Donzdorf umfasst die Änderung des Flächennutzungsplans 2035 für die Grundstücke Flurstücke 1461, 1469/1, 1472, 1479, 1481/1 und 1482/1 sowie teilweise das Flurstück 1482 auf Gemarkung Donzdorf. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 17.04.2023 bis 19.05.2023 statt. Die Vorentwurfsunterlagen wurden vom 1. Juli 2024 bis 2. August 2024 im Internet und in den Rathäusern der vier Mitgliedsgemeinden öffentlich ausgelegt. Der Plan sieht ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel vor und ersetzt den alten Bebauungsplan aus dem Jahr 1965. Der Gemeinderat der Stadt Donzdorf wird voraussichtlich im Sommer 2024 über die eingegangenen Stellungnahmen entscheiden und den Satzungsbeschluss fassen. Eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans 2035 ist notwendig, da das geplante Sondergebiet von den aktuellen Darstellungen im Flächennutzungsplan abweicht.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.