Markkleeberg ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Leipzig in Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
24.643 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04416
Vorwahlen
0341 (Markkleeberg), 034297 (Ortsteil Wachau), 034299 (Ortsteil Gaschwitz)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Markkleeberg
Rathausplatz 1
04416 Markkleeberg
2. Ordnungsamt Markkleeberg
Rathausplatz 1
04416 Markkleeberg
3. Bürgeramt Markkleeberg
Rathausplatz 1
04416 Markkleeberg
Gemeinde Markkleeberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Auenhain“ ist in Kraft getreten.
- Die Stadt Markkleeberg befindet sich im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wachau-Nordost“, mit öffentlicher Auslegung der Unterlagen bis 30. August 2024.
- Der Bebauungsplan „Einzelhandel und Wohnen an der Koburger Straße“ wurde im Jahr 2024 beschlossen.
- Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Seenallee“ ist ebenfalls im Entwurfsstadium und wurde im Jahr 2024 behandelt.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.