Markkleeberg ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Leipzig in Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
24.643 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04416
Vorwahlen
0341 (Markkleeberg), 034297 (Ortsteil Wachau), 034299 (Ortsteil Gaschwitz)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Markkleeberg
Rathausplatz 1
04416 Markkleeberg
2. Ordnungsamt Markkleeberg
Rathausplatz 1
04416 Markkleeberg
3. Bürgeramt Markkleeberg
Rathausplatz 1
04416 Markkleeberg
Gemeinde Markkleeberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Auenhain“ ist in Kraft getreten.
- Die Stadt Markkleeberg befindet sich im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wachau-Nordost“, mit öffentlicher Auslegung der Unterlagen bis 30. August 2024.
- Der Bebauungsplan „Einzelhandel und Wohnen an der Koburger Straße“ wurde im Jahr 2024 beschlossen.
- Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Seenallee“ ist ebenfalls im Entwurfsstadium und wurde im Jahr 2024 behandelt.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.