Markkleeberg ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Leipzig in Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
24.643 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04416
Vorwahlen
0341 (Markkleeberg), 034297 (Ortsteil Wachau), 034299 (Ortsteil Gaschwitz)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Markkleeberg
Rathausplatz 1
04416 Markkleeberg
2. Ordnungsamt Markkleeberg
Rathausplatz 1
04416 Markkleeberg
3. Bürgeramt Markkleeberg
Rathausplatz 1
04416 Markkleeberg
Gemeinde Markkleeberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Auenhain“ ist in Kraft getreten.
- Die Stadt Markkleeberg befindet sich im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wachau-Nordost“, mit öffentlicher Auslegung der Unterlagen bis 30. August 2024.
- Der Bebauungsplan „Einzelhandel und Wohnen an der Koburger Straße“ wurde im Jahr 2024 beschlossen.
- Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Seenallee“ ist ebenfalls im Entwurfsstadium und wurde im Jahr 2024 behandelt.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.