Ebsdorfergrund ist eine aus elf Dörfern bestehende Gemeinde im Südosten des mittelhessischen Landkreises Marburg-Biedenkopf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
8990 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35085
Vorwahlen
06424, 06407
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Ebsdorfergrund – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Ebsdorfergrund plant die Erweiterung des Baugebietes "Auf der Sonnenseite" in östlicher Richtung, um der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken zu entsprechen. Das neue Gebiet umfasst etwa 0,88 ha und soll zehn Bauplätze für ein Allgemeines Wohngebiet bereitstellen. Die Fläche war bisher landwirtschaftlich genutzt und liegt brach. Die verkehrliche Erschließung ist bereits durch den bestehenden Bebauungsplan sichergestellt. Es wird eine Änderung des Flächennutzungsplans und eine Umweltprüfung durchgeführt. Der Bedarf für die Bauplätze kann durch die lokale Bevölkerung gedeckt werden, da insbesondere Bewerber aus Ebsdorf und den angrenzenden Ortsteilen Interesse gezeigt haben. Die Planung berücksichtigt die raumordnerischen Vorgaben und den Schutz des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.