Ebsdorfergrund ist eine aus elf Dörfern bestehende Gemeinde im Südosten des mittelhessischen Landkreises Marburg-Biedenkopf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
8990 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35085
Vorwahlen
06424, 06407
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Ebsdorfergrund – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Ebsdorfergrund plant die Erweiterung des Baugebietes "Auf der Sonnenseite" in östlicher Richtung, um der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken zu entsprechen. Das neue Gebiet umfasst etwa 0,88 ha und soll zehn Bauplätze für ein Allgemeines Wohngebiet bereitstellen. Die Fläche war bisher landwirtschaftlich genutzt und liegt brach. Die verkehrliche Erschließung ist bereits durch den bestehenden Bebauungsplan sichergestellt. Es wird eine Änderung des Flächennutzungsplans und eine Umweltprüfung durchgeführt. Der Bedarf für die Bauplätze kann durch die lokale Bevölkerung gedeckt werden, da insbesondere Bewerber aus Ebsdorf und den angrenzenden Ortsteilen Interesse gezeigt haben. Die Planung berücksichtigt die raumordnerischen Vorgaben und den Schutz des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.