Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Ebsdorfergrund

Ebsdorfergrund ist eine aus elf Dörfern bestehende Gemeinde im Südosten des mittelhessischen Landkreises Marburg-Biedenkopf.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
8990 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35085
Vorwahlen
06424, 06407
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Ebsdorfergrund plant die Erweiterung des Baugebietes "Auf der Sonnenseite" in östlicher Richtung, um der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken zu entsprechen. Das neue Gebiet umfasst etwa 0,88 ha und soll zehn Bauplätze für ein Allgemeines Wohngebiet bereitstellen. Die Fläche war bisher landwirtschaftlich genutzt und liegt brach. Die verkehrliche Erschließung ist bereits durch den bestehenden Bebauungsplan sichergestellt. Es wird eine Änderung des Flächennutzungsplans und eine Umweltprüfung durchgeführt. Der Bedarf für die Bauplätze kann durch die lokale Bevölkerung gedeckt werden, da insbesondere Bewerber aus Ebsdorf und den angrenzenden Ortsteilen Interesse gezeigt haben. Die Planung berücksichtigt die raumordnerischen Vorgaben und den Schutz des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes.

FAQ

Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

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Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).

Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.

  • Eine nachhaltige Entwicklung,

  • Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,

  • Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,

  • Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,

  • Menschenwürdige Umwelt,

  • Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,

  • Klimaschutz und Klimaanpassung,

  • Städtebauliche Gestalt

  • Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes

  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

  • Soziale und kulturelle Bedürfnisse,

  • Denkmalschutz,

  • Belange des Umweltschutzes 

  • Belange der Wirtschaft

  • Belange des Verkehrs.