Egenhofen ist eine Gemeinde im Norden des Landkreises Fürstenfeldbruck im Regierungsbezirk Oberbayern auf halber Strecke zwischen München und Augsburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3506 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82281
Vorwahlen
08134, 08145
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bayerzell, Dirlesried, Ebersried, Furtmhle, Kaltenbach, Karlshof, Osterholzen, Poigern, Unterrohr, Weitenried, Weyhern, Bayerzell, Dirlesried, Ebersried, Furtmühle, Kaltenbach, Karlshof, Osterholzen, Poigern, Unterrohr, Weitenried, Weyhern
Gemeinde Egenhofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.