Seit dem 31. Dezember 2004 ist Eggesin Verwaltungssitz des Amtes Am Stettiner Haff, dem weitere zwölf Gemeinden angehören. Der Ort bildet für seine Umgebung ein Grundzentrum und liegt im Ballungsraum der Metropole Stettin
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
4700 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
17367,17375 (Hoppenwalde)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
039779
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Eggesin – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtvertretung von Eggesin hat in ihrer Sitzung am 04.05.2023 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23/2021 „Solarpark Eggesin-Karpin-IV“ gefasst. Dieser Plan betrifft die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer Fläche von etwa 17,76 ha im mittleren Bereich der ehemaligen Militärliegenschaft „Artilleriekaserne Karpin“.
Zudem wurde der Bebauungsplan Nr. 17/2017 „Solarpark – Alte LPG Eggesin“ am 15.12.2022 beschlossen und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Das Plangebiet liegt auf dem Gelände einer ehemaligen landwirtschaftlichen Liegenschaft südlich des Gewerbegebietes „Ueckermünder Straße“.
Ein weiterer Bebauungsplan, der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 19/2018 „Solarpark Gumnitz westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk“, wurde ebenfalls beschlossen und trat mit der Bekanntmachung in Kraft. Das Plangebiet befindet sich zwischen Eggesin und Gumnitz an der Landesstraße L28 westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.