Seit dem 31. Dezember 2004 ist Eggesin Verwaltungssitz des Amtes Am Stettiner Haff, dem weitere zwölf Gemeinden angehören. Der Ort bildet für seine Umgebung ein Grundzentrum und liegt im Ballungsraum der Metropole Stettin
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
4700 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
17367,17375 (Hoppenwalde)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
039779
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Eggesin – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtvertretung von Eggesin hat in ihrer Sitzung am 04.05.2023 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23/2021 „Solarpark Eggesin-Karpin-IV“ gefasst. Dieser Plan betrifft die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer Fläche von etwa 17,76 ha im mittleren Bereich der ehemaligen Militärliegenschaft „Artilleriekaserne Karpin“.
Zudem wurde der Bebauungsplan Nr. 17/2017 „Solarpark – Alte LPG Eggesin“ am 15.12.2022 beschlossen und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Das Plangebiet liegt auf dem Gelände einer ehemaligen landwirtschaftlichen Liegenschaft südlich des Gewerbegebietes „Ueckermünder Straße“.
Ein weiterer Bebauungsplan, der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 19/2018 „Solarpark Gumnitz westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk“, wurde ebenfalls beschlossen und trat mit der Bekanntmachung in Kraft. Das Plangebiet befindet sich zwischen Eggesin und Gumnitz an der Landesstraße L28 westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.