Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald (niederdeutsch Griepswold) ist die Kreisstadt des Landkreises Vorpommern-Greifswald im Nordosten von Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
59.332 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
17489, 17491, 17493
Vorwahl
03834
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Greifswald
Gemeinde Greifswald – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Baubeginn für das Neubauprojekt Quartier am Ryck ist für Herbst 2023 geplant, mit Fertigstellung im Frühjahr 2026. Es umfasst 56 Wohnungen in vier Gebäuden und integriert Autoverkehr und Stellplätze in einem Mobility-Hub sowie eine Busanbindung.
- Das Neubauprojekt B-Plan 13 Wohnen am Elisenpark umfasst 22 Wohnungen in zwei Häusern, die bereits zum Bezugsstart im Januar 2025 vermietet sind. Das Projektincludes eine klimafreundliche Heizlösung und Balkonkraftwerke.
- Große Tiefbaumaßnahmen in Greifswald umfassen die Umgestaltung des Hanserings, der Arndtstraße und der Straße An den Wurthen. Die Bauarbeiten an der Heinrich-Heine-Straße haben im November 2024 begonnen und sollen in zwei Jahren abgeschlossen sein. Eine Ampel an der Einmündung in die Wolgaster Straße wird zur Verkehrssicherheit errichtet.
- Die Straße An den Wurthen wird grundhaft ausgebaut, einschließlich neuer Stellplätze, Gehwege, Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung. Dieser Ausbau ist Teil der Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 55 - Hafenstraße.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.