Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald (niederdeutsch Griepswold) ist die Kreisstadt des Landkreises Vorpommern-Greifswald im Nordosten von Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
59.332 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
17489, 17491, 17493
Vorwahl
03834
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Greifswald
Gemeinde Greifswald – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Baubeginn für das Neubauprojekt Quartier am Ryck ist für Herbst 2023 geplant, mit Fertigstellung im Frühjahr 2026. Es umfasst 56 Wohnungen in vier Gebäuden und integriert Autoverkehr und Stellplätze in einem Mobility-Hub sowie eine Busanbindung.
- Das Neubauprojekt B-Plan 13 Wohnen am Elisenpark umfasst 22 Wohnungen in zwei Häusern, die bereits zum Bezugsstart im Januar 2025 vermietet sind. Das Projektincludes eine klimafreundliche Heizlösung und Balkonkraftwerke.
- Große Tiefbaumaßnahmen in Greifswald umfassen die Umgestaltung des Hanserings, der Arndtstraße und der Straße An den Wurthen. Die Bauarbeiten an der Heinrich-Heine-Straße haben im November 2024 begonnen und sollen in zwei Jahren abgeschlossen sein. Eine Ampel an der Einmündung in die Wolgaster Straße wird zur Verkehrssicherheit errichtet.
- Die Straße An den Wurthen wird grundhaft ausgebaut, einschließlich neuer Stellplätze, Gehwege, Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung. Dieser Ausbau ist Teil der Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 55 - Hafenstraße.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.