Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald (niederdeutsch Griepswold) ist die Kreisstadt des Landkreises Vorpommern-Greifswald im Nordosten von Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
59.332 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
17489, 17491, 17493
Vorwahl
03834
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Greifswald
Gemeinde Greifswald – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Baubeginn für das Neubauprojekt Quartier am Ryck ist für Herbst 2023 geplant, mit Fertigstellung im Frühjahr 2026. Es umfasst 56 Wohnungen in vier Gebäuden und integriert Autoverkehr und Stellplätze in einem Mobility-Hub sowie eine Busanbindung.
- Das Neubauprojekt B-Plan 13 Wohnen am Elisenpark umfasst 22 Wohnungen in zwei Häusern, die bereits zum Bezugsstart im Januar 2025 vermietet sind. Das Projektincludes eine klimafreundliche Heizlösung und Balkonkraftwerke.
- Große Tiefbaumaßnahmen in Greifswald umfassen die Umgestaltung des Hanserings, der Arndtstraße und der Straße An den Wurthen. Die Bauarbeiten an der Heinrich-Heine-Straße haben im November 2024 begonnen und sollen in zwei Jahren abgeschlossen sein. Eine Ampel an der Einmündung in die Wolgaster Straße wird zur Verkehrssicherheit errichtet.
- Die Straße An den Wurthen wird grundhaft ausgebaut, einschließlich neuer Stellplätze, Gehwege, Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung. Dieser Ausbau ist Teil der Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 55 - Hafenstraße.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.