Ehrenfriedersdorf ist eine Stadt im Erzgebirgskreis in Sachsen (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Erzgebirgskreis
Einwohner
4550 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09427
Vorwahl
037341
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Ehrenfriedersdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Ehrenfriedersdorf betreffen die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans (FNP), der die bauliche und sonstige Flächenentwicklung für die nächsten 15 Jahre vorbereiten soll. Dieser Plan berücksichtigt den Verzicht auf eine Verlegung der B 95 aus der Ortslage und integriert die UNESCO-Welterbe-Bergbaulandschaft Ehrenfriedersdorf in die Bauleitplanung. Es gibt keine spezifischen Bebauungspläne für Ehrenfriedersdorf in den aktuellen Dokumenten, aber der FNP dient als Grundlage für zukünftige Bebauungspläne.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.