Bebauungsplan24
Eichenbühl
Eichenbühl ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Miltenberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
2522 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
63928, 97896, 74731
Vorwahl
09371
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag: Geschlossen
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: Geschlossen
Freitag: Geschlossen
Samstag: 00:00 - 00:00
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
bebauungsplan fürth odenwald, bebauungsplan mainz, gemeinde belm bebauungsplan, bebauungsplan heidelberg, veränderungssperre bebauungsplan, bebauungsplan hochheim, bebauungsplan düsseldorf derendorf, stocket traunreut bebauungsplan, bebauungsplan mahlsdorf, bebauungsplan augsburg
Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).
Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.
-
Eine nachhaltige Entwicklung,
-
Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,
-
Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,
-
Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,
-
Menschenwürdige Umwelt,
-
Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,
-
Klimaschutz und Klimaanpassung,
-
Städtebauliche Gestalt
-
Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes
-
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,
-
Soziale und kulturelle Bedürfnisse,
-
Denkmalschutz,
-
Belange des Umweltschutzes
-
Belange der Wirtschaft
-
Belange des Verkehrs.