Miltenberg ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Regierungsbezirk Unterfranken und gehört seit 1816 zu Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
9359 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63897
Vorwahl
09371
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Boxbrunn, Gönz, Mainbullau, Neidhof, Ohrenbach, Reuenthal, Wiesenthal, Boxbrunn, Gönz, Mainbullau, Neidhof, Ohrenbach, Reuenthal, Wiesenthal
Adressen:
1. Stadt Miltenberg
Hauptstraße 1
63897 Miltenberg
2. Landratsamt Miltenberg
Am Schafhof 1
63897 Miltenberg
3. Finanzamt Miltenberg
Am Schafhof 1
63897 Miltenberg
Gemeinde Miltenberg – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: 00:00 - 00:00
- Sonntag: Geschlossen
In Miltenberg gibt esSeveral neuere Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Auf dem ehemaligen Baywa-Gelände in Miltenberg sollen 99 barrierefreie Wohnungen entstehen, dafür muss der Bebauungsplan »Setzgasse/Unterer Steigeweg« geändert werden.
- Die Stadt Miltenberg plant die Erweiterung von Freizeitaktivitäten entlang des Mainufers durch den Bebauungsplan „Freizeitgelände an der Martinsbrücke“, der eine Skater- und Pumptrackanlage sowie andere Freizeiteinrichtungen umfasst. Dieser Plan bedarf der Zustimmung und Abstimmung mit der Nachbargemeinde Bürgstadt und den Wasserbehörden.
- Im Landkreis Miltenberg wird die Bauleitplanung kontinuierlich an aktuelle Bedürfnisse und rechtliche Vorgaben angepasst, einschließlich der Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung in den Bauleitplanverfahren.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.