Miltenberg ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Regierungsbezirk Unterfranken und gehört seit 1816 zu Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
9359 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63897
Vorwahl
09371
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Boxbrunn, Gönz, Mainbullau, Neidhof, Ohrenbach, Reuenthal, Wiesenthal, Boxbrunn, Gönz, Mainbullau, Neidhof, Ohrenbach, Reuenthal, Wiesenthal
Adressen:
1. Stadt Miltenberg
Hauptstraße 1
63897 Miltenberg
2. Landratsamt Miltenberg
Am Schafhof 1
63897 Miltenberg
3. Finanzamt Miltenberg
Am Schafhof 1
63897 Miltenberg
Öffnungszeiten
Montag: Geschlossen
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: Geschlossen
Freitag: Geschlossen
Samstag: 00:00 - 00:00
Sonntag: Geschlossen
In Miltenberg gibt esSeveral neuere Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Auf dem ehemaligen Baywa-Gelände in Miltenberg sollen 99 barrierefreie Wohnungen entstehen, dafür muss der Bebauungsplan »Setzgasse/Unterer Steigeweg« geändert werden.
- Die Stadt Miltenberg plant die Erweiterung von Freizeitaktivitäten entlang des Mainufers durch den Bebauungsplan „Freizeitgelände an der Martinsbrücke“, der eine Skater- und Pumptrackanlage sowie andere Freizeiteinrichtungen umfasst. Dieser Plan bedarf der Zustimmung und Abstimmung mit der Nachbargemeinde Bürgstadt und den Wasserbehörden.
- Im Landkreis Miltenberg wird die Bauleitplanung kontinuierlich an aktuelle Bedürfnisse und rechtliche Vorgaben angepasst, einschließlich der Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung in den Bauleitplanverfahren.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.