Miltenberg ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Regierungsbezirk Unterfranken und gehört seit 1816 zu Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
9359 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63897
Vorwahl
09371
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Boxbrunn, Gönz, Mainbullau, Neidhof, Ohrenbach, Reuenthal, Wiesenthal, Boxbrunn, Gönz, Mainbullau, Neidhof, Ohrenbach, Reuenthal, Wiesenthal
Adressen:
1. Stadt Miltenberg
Hauptstraße 1
63897 Miltenberg
2. Landratsamt Miltenberg
Am Schafhof 1
63897 Miltenberg
3. Finanzamt Miltenberg
Am Schafhof 1
63897 Miltenberg
Gemeinde Miltenberg – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: 00:00 - 00:00
- Sonntag: Geschlossen
In Miltenberg gibt esSeveral neuere Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Auf dem ehemaligen Baywa-Gelände in Miltenberg sollen 99 barrierefreie Wohnungen entstehen, dafür muss der Bebauungsplan »Setzgasse/Unterer Steigeweg« geändert werden.
- Die Stadt Miltenberg plant die Erweiterung von Freizeitaktivitäten entlang des Mainufers durch den Bebauungsplan „Freizeitgelände an der Martinsbrücke“, der eine Skater- und Pumptrackanlage sowie andere Freizeiteinrichtungen umfasst. Dieser Plan bedarf der Zustimmung und Abstimmung mit der Nachbargemeinde Bürgstadt und den Wasserbehörden.
- Im Landkreis Miltenberg wird die Bauleitplanung kontinuierlich an aktuelle Bedürfnisse und rechtliche Vorgaben angepasst, einschließlich der Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung in den Bauleitplanverfahren.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.