Miltenberg ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Regierungsbezirk Unterfranken und gehört seit 1816 zu Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
9359 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63897
Vorwahl
09371
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Boxbrunn, Gönz, Mainbullau, Neidhof, Ohrenbach, Reuenthal, Wiesenthal, Boxbrunn, Gönz, Mainbullau, Neidhof, Ohrenbach, Reuenthal, Wiesenthal
Adressen:
1. Stadt Miltenberg
Hauptstraße 1
63897 Miltenberg
2. Landratsamt Miltenberg
Am Schafhof 1
63897 Miltenberg
3. Finanzamt Miltenberg
Am Schafhof 1
63897 Miltenberg
Gemeinde Miltenberg – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: 00:00 - 00:00
- Sonntag: Geschlossen
In Miltenberg gibt esSeveral neuere Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Auf dem ehemaligen Baywa-Gelände in Miltenberg sollen 99 barrierefreie Wohnungen entstehen, dafür muss der Bebauungsplan »Setzgasse/Unterer Steigeweg« geändert werden.
- Die Stadt Miltenberg plant die Erweiterung von Freizeitaktivitäten entlang des Mainufers durch den Bebauungsplan „Freizeitgelände an der Martinsbrücke“, der eine Skater- und Pumptrackanlage sowie andere Freizeiteinrichtungen umfasst. Dieser Plan bedarf der Zustimmung und Abstimmung mit der Nachbargemeinde Bürgstadt und den Wasserbehörden.
- Im Landkreis Miltenberg wird die Bauleitplanung kontinuierlich an aktuelle Bedürfnisse und rechtliche Vorgaben angepasst, einschließlich der Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung in den Bauleitplanverfahren.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.