Eisfeld ist eine Kleinstadt im Landkreis Hildburghausen im fränkisch geprägten Süden Thüringens
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7454 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
98673
Vorwahl
03686
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Eisfeld – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Stadtrat der Stadt Eisfeld hat den Bebauungsplan für das Wohngebiet/Mischgebiet „Ludwig-Jahn-Straße“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Auslegung fand vom 15.07.2024 bis 30.08.2024 statt, wo jedermann die Gelegenheit hatte, Anregungen zum Planentwurf vorzubringen.
Ein weiterer Bebauungsplan betrifft das Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“, der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt wurde. Der Entwurf wurde gebilligt und zur 2. öffentlichen Auslegung bestimmt.
Zusätzlich wurden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgewogen und der Bürgermeister beauftragt, die Bürger und Behörden über das Abwägungsergebnis zu informieren.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.