Eisfeld ist eine Kleinstadt im Landkreis Hildburghausen im fränkisch geprägten Süden Thüringens
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7454 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
98673
Vorwahl
03686
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Eisfeld – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Stadtrat der Stadt Eisfeld hat den Bebauungsplan für das Wohngebiet/Mischgebiet „Ludwig-Jahn-Straße“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Auslegung fand vom 15.07.2024 bis 30.08.2024 statt, wo jedermann die Gelegenheit hatte, Anregungen zum Planentwurf vorzubringen.
Ein weiterer Bebauungsplan betrifft das Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“, der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt wurde. Der Entwurf wurde gebilligt und zur 2. öffentlichen Auslegung bestimmt.
Zusätzlich wurden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgewogen und der Bürgermeister beauftragt, die Bürger und Behörden über das Abwägungsergebnis zu informieren.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.