Vom 16./17. Durch Eingemeindungen in den Jahren 1934 und von 1972 bis 1977 dehnte sich das Stadtgebiet auf gut die vierfache Größe aus. Coburg ist eine kreisfreie Stadt im bayerischen Regierungsbezirk Oberfranken und Sitz des Landratsamtes Coburg. bis Ende des 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Einwohner
40.955 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96450
Vorwahl
09561
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Löbelstein, Löbelstein
Gemeinde Coburg – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Coburg plant den Neubau eines Klinikums auf dem ehemaligen BGS-Areal, das durch die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans ermöglicht werden soll. Der Neubau umfasst vier Gebäudekomplexe: das Klinikum, ein Gesundheitszentrum, die Akademie und ein Parkhaus. Es soll 630 stationäre Betten und 150 Plätze für Rehabilitation, Dialyse und Tagesklinik umfassen. Ein Hubschrauberlandeplatz für Notfallpatienten ist geplant. Der Baubeginn ist für Ende 2024 und die Nutzungsaufnahme für 2029 vorgesehen.
Zudem wurde die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gebiet des ehemaligen BGS-Geländes genehmigt, um die städtebaulichen Entwicklungen anzupassen.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.