Jahrhundert bis 1918 war sie Residenzstadt der Herzöge von Sachsen-Coburg, von der Mitte des 19. Vom 16./17. Seit 2005 führt Coburg den Beinamen Europastadt. bis Ende des 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Einwohner
40.955 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96450
Vorwahl
09561
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Löbelstein, Löbelstein
Gemeinde Coburg – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Coburg plant den Neubau eines Klinikums auf dem ehemaligen BGS-Areal, das durch die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans ermöglicht werden soll. Der Neubau umfasst vier Gebäudekomplexe: das Klinikum, ein Gesundheitszentrum, die Akademie und ein Parkhaus. Es soll 630 stationäre Betten und 150 Plätze für Rehabilitation, Dialyse und Tagesklinik umfassen. Ein Hubschrauberlandeplatz für Notfallpatienten ist geplant. Der Baubeginn ist für Ende 2024 und die Nutzungsaufnahme für 2029 vorgesehen.
Zudem wurde die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gebiet des ehemaligen BGS-Geländes genehmigt, um die städtebaulichen Entwicklungen anzupassen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.