Seit 2005 führt Coburg den Beinamen Europastadt. Durch Eingemeindungen in den Jahren 1934 und von 1972 bis 1977 dehnte sich das Stadtgebiet auf gut die vierfache Größe aus. Jahrhundert bis 1918 war sie Residenzstadt der Herzöge von Sachsen-Coburg, von der Mitte des 19. Durch Eingemeindungen in den Jahren 1934 und von 1972 bis 1977 dehnte sich das Stadtgebiet auf gut die vierfache Größe aus
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Einwohner
40.955 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96450
Vorwahl
09561
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Löbelstein, Löbelstein
Gemeinde Coburg – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Coburg plant den Neubau eines Klinikums auf dem ehemaligen BGS-Areal, das durch die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans ermöglicht werden soll. Der Neubau umfasst vier Gebäudekomplexe: das Klinikum, ein Gesundheitszentrum, die Akademie und ein Parkhaus. Es soll 630 stationäre Betten und 150 Plätze für Rehabilitation, Dialyse und Tagesklinik umfassen. Ein Hubschrauberlandeplatz für Notfallpatienten ist geplant. Der Baubeginn ist für Ende 2024 und die Nutzungsaufnahme für 2029 vorgesehen.
Zudem wurde die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gebiet des ehemaligen BGS-Geländes genehmigt, um die städtebaulichen Entwicklungen anzupassen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet