Die Gemeinde Eldena liegt an der Elde und gehört zum Amt Grabow im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland).
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Ludwigslust-Parchim                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1137 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
19294                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
038755                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Eldena                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Eldena – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
 
                                - Dienstag: 09:00 - 17:30
 
                                - Mittwoch: 09:00 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 09:00 - 12:00
 
                                - Freitag: 09:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
 - Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
 - Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
 
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
 - Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
 - Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
 - Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
 - Nachbarliche Interessen berücksichtigen
 
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
 
                             
                         
                        
                            Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
 - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
 - Beratung in den zuständigen Ausschüssen
 - Beschlussfassung durch den Gemeinderat
 
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.