Das Städtchen Elsterberg liegt im Vogtland an der Weißen Elster. Am 25
Bundesland
Landkreis
Vogtlandkreis
Einwohner
3761 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07985
Vorwahl
036621
Website
Gemeinde Elsterberg – Öffnungszeiten
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Der Stadtrat der Stadt Elsterberg hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2023 beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 und Nr. 2 für Photovoltaikanlagen in Noßwitz aufzustellen. Der Bebauungsplan Nr. 1 betrifft das Flurstück 173 und der Bebauungsplan Nr. 2 die Flurstücke 214 und 215 in der Gemarkung Noßwitz. Die Aufstellung dieser Bebauungspläne wurde ortsüblich bekannt gemacht.
Zusätzlich wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in Form einer öffentlichen digitalen Informationsveranstaltung beschlossen, und die Planungsdokumente sind zur allgemeinen Einsichtnahme im Rathaus bereitgehalten.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.