Per Volksentscheid erfolgte am 1. Am 25
Bundesland
Landkreis
Vogtlandkreis
Einwohner
3761 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07985
Vorwahl
036621
Website
Gemeinde Elsterberg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Stadtrat der Stadt Elsterberg hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2023 beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 und Nr. 2 für Photovoltaikanlagen in Noßwitz aufzustellen. Der Bebauungsplan Nr. 1 betrifft das Flurstück 173 und der Bebauungsplan Nr. 2 die Flurstücke 214 und 215 in der Gemarkung Noßwitz. Die Aufstellung dieser Bebauungspläne wurde ortsüblich bekannt gemacht.
Zusätzlich wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in Form einer öffentlichen digitalen Informationsveranstaltung beschlossen, und die Planungsdokumente sind zur allgemeinen Einsichtnahme im Rathaus bereitgehalten.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.