Das Städtchen Elsterberg liegt im Vogtland an der Weißen Elster. Per Volksentscheid erfolgte am 1
Bundesland
Landkreis
Vogtlandkreis
Einwohner
3761 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07985
Vorwahl
036621
Website
Gemeinde Elsterberg – Öffnungszeiten
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Der Stadtrat der Stadt Elsterberg hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2023 beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 und Nr. 2 für Photovoltaikanlagen in Noßwitz aufzustellen. Der Bebauungsplan Nr. 1 betrifft das Flurstück 173 und der Bebauungsplan Nr. 2 die Flurstücke 214 und 215 in der Gemarkung Noßwitz. Die Aufstellung dieser Bebauungspläne wurde ortsüblich bekannt gemacht.
Zusätzlich wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in Form einer öffentlichen digitalen Informationsveranstaltung beschlossen, und die Planungsdokumente sind zur allgemeinen Einsichtnahme im Rathaus bereitgehalten.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.