Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Elsterberg

Am 25. Juli 1952 wurde die Stadt im Rahmen der Gebietsreform der DDR von Sachsen nach Thüringen und in den Bezirk Gera verschoben
Bundesland
Landkreis
Vogtlandkreis
Einwohner
3761 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07985
Vorwahl
036621
Website
Gemeinde Elsterberg – Öffnungszeiten
  • Montag:
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  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:
Der Stadtrat der Stadt Elsterberg hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2023 beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 und Nr. 2 für Photovoltaikanlagen in Noßwitz aufzustellen. Der Bebauungsplan Nr. 1 betrifft das Flurstück 173 und der Bebauungsplan Nr. 2 die Flurstücke 214 und 215 in der Gemarkung Noßwitz. Die Aufstellung dieser Bebauungspläne wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Zusätzlich wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in Form einer öffentlichen digitalen Informationsveranstaltung beschlossen, und die Planungsdokumente sind zur allgemeinen Einsichtnahme im Rathaus bereitgehalten.

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.