Elsterwerda (niedersorbisch Wikow) ist eine Kleinstadt im brandenburgischen Landkreis Elbe-Elster
Bundesland
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
7805 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04910
Vorwahl
03533
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Elsterwerda – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Elsterwerda gibt es aktuell Verzögerungen bei der Umsetzung von Bebauungsplänen due to rechtliche und behördliche Hürden. Der Bebauungsplan Nr. 31, der die Bebauung am Kiesgrubenweg betrifft, wurde already seit 2016 in Arbeit, aber es gab eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Januar 2018, und seitdem gibt es weitere Überarbeitungen und Gutachten, die notwendig waren.
Zusätzlich hat der Rechtsstreit und der Behördenmarathon den Bau neuer Wohnungen in Elsterwerda verzögert, insbesondere nach dem Abriss der Arnold-Ruine, wo hohe Zinsen und gestiegene Baukosten weitere Hindernisse darstellen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.