Elze ist eine Stadt mit knapp 8800 Einwohnern im Westen des Landkreises Hildesheim, die im Bereich der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen in Südniedersachsen liegt
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8973 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31008
Vorwahl
05068
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Elze, Horn, Papendahl, Saalemhle, Teufelsberg, Weghaus, Horn, Papendahl, Saalemühle, Teufelsberg, Weghaus
Gemeinde Elze – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 18 "Am Hanlah Nord-B" in Elze wurde in seiner 4. Änderung vom Verwaltungsausschuss der Stadt Elze am 09.09.2024 aufgestellt, mit einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB.
In der Wedemark, einem benachbarten Gebiet, wurde ein Bebauungsplan durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) für unwirksam erklärt. Trotz dieser Unwirksamkeit bleiben bereits erteilte Baugenehmigungen rechtswirksam, und neue Bauanträge können gestellt werden. Die Gemeinde plant, einen neuen Bebauungsplan für die Gebiete südlich und östlich der Helene-Küster-Straße im beschleunigten Verfahren aufzustellen.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.