Elze ist eine Stadt mit knapp 8800 Einwohnern im Westen des Landkreises Hildesheim, die im Bereich der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen in Südniedersachsen liegt
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8973 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31008
Vorwahl
05068
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Elze, Horn, Papendahl, Saalemhle, Teufelsberg, Weghaus, Horn, Papendahl, Saalemühle, Teufelsberg, Weghaus
Gemeinde Elze – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 18 "Am Hanlah Nord-B" in Elze wurde in seiner 4. Änderung vom Verwaltungsausschuss der Stadt Elze am 09.09.2024 aufgestellt, mit einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB.
In der Wedemark, einem benachbarten Gebiet, wurde ein Bebauungsplan durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) für unwirksam erklärt. Trotz dieser Unwirksamkeit bleiben bereits erteilte Baugenehmigungen rechtswirksam, und neue Bauanträge können gestellt werden. Die Gemeinde plant, einen neuen Bebauungsplan für die Gebiete südlich und östlich der Helene-Küster-Straße im beschleunigten Verfahren aufzustellen.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.