Elze ist eine Stadt mit knapp 8800 Einwohnern im Westen des Landkreises Hildesheim, die im Bereich der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen in Südniedersachsen liegt
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8973 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31008
Vorwahl
05068
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Elze, Horn, Papendahl, Saalemhle, Teufelsberg, Weghaus, Horn, Papendahl, Saalemühle, Teufelsberg, Weghaus
Gemeinde Elze – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 18 "Am Hanlah Nord-B" in Elze wurde in seiner 4. Änderung vom Verwaltungsausschuss der Stadt Elze am 09.09.2024 aufgestellt, mit einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB.
In der Wedemark, einem benachbarten Gebiet, wurde ein Bebauungsplan durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) für unwirksam erklärt. Trotz dieser Unwirksamkeit bleiben bereits erteilte Baugenehmigungen rechtswirksam, und neue Bauanträge können gestellt werden. Die Gemeinde plant, einen neuen Bebauungsplan für die Gebiete südlich und östlich der Helene-Küster-Straße im beschleunigten Verfahren aufzustellen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.