Emsbüren grenzt im Westen an Engden und Wietmarschen, im Norden an die Stadt Lingen, im Osten an die Samtgemeinde Spelle und im Süden an die Gemeinde Salzbergen sowie die Stadt Schüttorf. Emsbüren ist eine Einheitsgemeinde im südlichen Landkreis Emsland in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
10.338 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48488
Vorwahl
05903
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Berge, Bernte, Helschen, Hesselte, Leschede, Mehringen, Wesel
Gemeinde Emsbüren – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Emsbüren hat am 29.10.2024 die Aufstellungsbeschlüsse für die 74. Flächennutzungsplanänderung sowie für den Bebauungsplan Nr. 170 "Sondergebiet Tiny House Lodge Emsbüren" gefasst. Diese Pläne sind derzeit in der Öffentlichkeitsbeteiligung.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.