Bis zu seinem Tod war die Gemeinde Wohnort des Pfälzer Fußballspielers Fritz Walter. Enkenbach-Alsenborn ist eine Ortsgemeinde im rheinland-pfälzischen Landkreis Kaiserslautern, innerhalb dessen sie gemessen an der Einwohnerzahl die viertgrößte Ortsgemeinde darstellt
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7064 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67677
Vorwahl
06303
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AmHerlenberg, Bordmhle, Daubenbornerhof, Hetschmhle, AmHerlenberg, Bordmühle, Daubenbornerhof, Eselsmühle, Hetschmühle
Gemeinde Enkenbach-Alsenborn – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Freitag:
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- Sonntag:
Der Bebauungsplan "Rosenhofstraße" ist derzeit in der frühzeitigen Offenlage vom 24. Januar 2025 bis 26. Februar 2025.
Es gibt auch Änderungen bei den Bebauungsplänen "Am Haselheckerweg II", "Am Mühlweg" und "Auf dem Hahn - 3. Teiländerung und Erweiterung", die unter anderem die Errichtung einer Überdachung für Lager- und Aufbereitungsflächen und die Nutzung von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen umfassen.
Zusätzlich wurden verschiedene rechtskräftige Bebauungspläne für verschiedene Gebiete in Enkenbach-Alsenborn wie z.B. "Im Wolfsgarten", "Ortsmitte Enkenbach" und "Südliche Birkenstraße" aufgestellt und geändert.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.