Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Enkenbach-Alsenborn

Enkenbach-Alsenborn ist eine Ortsgemeinde im rheinland-pfälzischen Landkreis Kaiserslautern, innerhalb dessen sie gemessen an der Einwohnerzahl die viertgrößte Ortsgemeinde darstellt. Bis zu seinem Tod war die Gemeinde Wohnort des Pfälzer Fußballspielers Fritz Walter
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Einwohner
7064 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67677
Vorwahl
06303
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AmHerlenberg, Bordmhle, Daubenbornerhof, Hetschmhle, AmHerlenberg, Bordmühle, Daubenbornerhof, Eselsmühle, Hetschmühle
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:
Der Bebauungsplan "Rosenhofstraße" ist derzeit in der frühzeitigen Offenlage vom 24. Januar 2025 bis 26. Februar 2025.

Es gibt auch Änderungen bei den Bebauungsplänen "Am Haselheckerweg II", "Am Mühlweg" und "Auf dem Hahn - 3. Teiländerung und Erweiterung", die unter anderem die Errichtung einer Überdachung für Lager- und Aufbereitungsflächen und die Nutzung von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen umfassen.

Zusätzlich wurden verschiedene rechtskräftige Bebauungspläne für verschiedene Gebiete in Enkenbach-Alsenborn wie z.B. "Im Wolfsgarten", "Ortsmitte Enkenbach" und "Südliche Birkenstraße" aufgestellt und geändert.

FAQ

Was ist ein einfacher Bebauungsplan?

Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:

  • Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
  • Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
  • Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.

Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung
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Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).

Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.

  • Eine nachhaltige Entwicklung,

  • Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,

  • Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,

  • Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,

  • Menschenwürdige Umwelt,

  • Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,

  • Klimaschutz und Klimaanpassung,

  • Städtebauliche Gestalt

  • Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes

  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

  • Soziale und kulturelle Bedürfnisse,

  • Denkmalschutz,

  • Belange des Umweltschutzes 

  • Belange der Wirtschaft

  • Belange des Verkehrs.