Enkenbach-Alsenborn ist eine Ortsgemeinde im rheinland-pfälzischen Landkreis Kaiserslautern, innerhalb dessen sie gemessen an der Einwohnerzahl die viertgrößte Ortsgemeinde darstellt. Sie gehört der gleichnamigen Verbandsgemeinde an, deren Verwaltungssitz sie zusätzlich ist
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7064 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67677
Vorwahl
06303
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AmHerlenberg, Bordmhle, Daubenbornerhof, Hetschmhle, AmHerlenberg, Bordmühle, Daubenbornerhof, Eselsmühle, Hetschmühle
Gemeinde Enkenbach-Alsenborn – Öffnungszeiten
- Montag:
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Der Bebauungsplan "Rosenhofstraße" ist derzeit in der frühzeitigen Offenlage vom 24. Januar 2025 bis 26. Februar 2025.
Es gibt auch Änderungen bei den Bebauungsplänen "Am Haselheckerweg II", "Am Mühlweg" und "Auf dem Hahn - 3. Teiländerung und Erweiterung", die unter anderem die Errichtung einer Überdachung für Lager- und Aufbereitungsflächen und die Nutzung von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen umfassen.
Zusätzlich wurden verschiedene rechtskräftige Bebauungspläne für verschiedene Gebiete in Enkenbach-Alsenborn wie z.B. "Im Wolfsgarten", "Ortsmitte Enkenbach" und "Südliche Birkenstraße" aufgestellt und geändert.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.