Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Ennigerloh

Ennigerloh (plattdeutsch Iännigerlau) ist eine kreisangehörige Stadt im Kreis Warendorf im Münsterland mit ungefähr 20.000 Einwohnern
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
19.639 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59320
Vorwahlen
02524, 02522, 02525, 02528, 02586, 02587
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beesen, Dahsen, Elsa-Kolonie, Finkenberg, Freesland, Germania-Kolonie, Höst, Beesen, Dahsen, Elsa-Kolonie, Finkenberg, Freesland, Germania-Kolonie, Höst
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30 14:00 - 15:00 Dienstag: 08:30 - 12:30 Mittwoch: 08:30 - 12:30 Donnerstag: 08:30 - 12:30 Freitag: 08:30 - 12:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Ennigerloh hat den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7.8 "Innenstadtentwicklung Clemens-August-Straße" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gegeben.
- Es gibt Pläne für die Umgestaltung des Kirchplatzes und der umliegenden Straßenverkehrsfläche "Im Drubbel" im Rahmen des Städtebauförderprojektes "Neustart Innenstadt", das eine barrierefreie Gestaltung und neue Sitzelemente vorsieht.
- Das Quartier entlang der Clemens-August-Straße soll durch den Rückbau alter Bauten und den Neubau eines hochwertigen innerstädtischen Wohnquartiers mit Giebelhäusern umgestaltet werden.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

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Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).

Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.

  • Eine nachhaltige Entwicklung,

  • Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,

  • Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,

  • Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,

  • Menschenwürdige Umwelt,

  • Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,

  • Klimaschutz und Klimaanpassung,

  • Städtebauliche Gestalt

  • Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes

  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

  • Soziale und kulturelle Bedürfnisse,

  • Denkmalschutz,

  • Belange des Umweltschutzes 

  • Belange der Wirtschaft

  • Belange des Verkehrs.