Ennigerloh (plattdeutsch Iännigerlau) ist eine kreisangehörige Stadt im Kreis Warendorf im Münsterland mit ungefähr 20.000 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
19.639 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59320
Vorwahlen
02524, 02522, 02525, 02528, 02586, 02587
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beesen, Dahsen, Elsa-Kolonie, Finkenberg, Freesland, Germania-Kolonie, Höst, Beesen, Dahsen, Elsa-Kolonie, Finkenberg, Freesland, Germania-Kolonie, Höst
Gemeinde Ennigerloh – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Ennigerloh hat den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7.8 "Innenstadtentwicklung Clemens-August-Straße" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gegeben.
- Es gibt Pläne für die Umgestaltung des Kirchplatzes und der umliegenden Straßenverkehrsfläche "Im Drubbel" im Rahmen des Städtebauförderprojektes "Neustart Innenstadt", das eine barrierefreie Gestaltung und neue Sitzelemente vorsieht.
- Das Quartier entlang der Clemens-August-Straße soll durch den Rückbau alter Bauten und den Neubau eines hochwertigen innerstädtischen Wohnquartiers mit Giebelhäusern umgestaltet werden.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.