Ennigerloh (plattdeutsch Iännigerlau) ist eine kreisangehörige Stadt im Kreis Warendorf im Münsterland mit ungefähr 20.000 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
19.639 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59320
Vorwahlen
02524, 02522, 02525, 02528, 02586, 02587
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beesen, Dahsen, Elsa-Kolonie, Finkenberg, Freesland, Germania-Kolonie, Höst, Beesen, Dahsen, Elsa-Kolonie, Finkenberg, Freesland, Germania-Kolonie, Höst
Gemeinde Ennigerloh – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Ennigerloh hat den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7.8 "Innenstadtentwicklung Clemens-August-Straße" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gegeben.
- Es gibt Pläne für die Umgestaltung des Kirchplatzes und der umliegenden Straßenverkehrsfläche "Im Drubbel" im Rahmen des Städtebauförderprojektes "Neustart Innenstadt", das eine barrierefreie Gestaltung und neue Sitzelemente vorsieht.
- Das Quartier entlang der Clemens-August-Straße soll durch den Rückbau alter Bauten und den Neubau eines hochwertigen innerstädtischen Wohnquartiers mit Giebelhäusern umgestaltet werden.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.