Bebauungsplan24
Eppelsheim
Eppelsheim ist eine rheinhessische Ortsgemeinde im Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Alzey-Worms
Einwohner
1236 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55234
Vorwahl
06735
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Kirchmhle, Kirchmühle
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
rheda wiedenbrück bebauungsplan, bebauungsplan hafencity, bebauungsplan cham, bebauungsplan porz wahn, bebauungsplan am ziegenkruger weg, neu ulm bebauungsplan, vorhabenbezogener bebauungsplan baugenehmigung, bebauungsplan unterhaching, begründung bebauungsplan, bebauungspläne gelsenkirchen
Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).
Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.
-
Eine nachhaltige Entwicklung,
-
Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,
-
Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,
-
Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,
-
Menschenwürdige Umwelt,
-
Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,
-
Klimaschutz und Klimaanpassung,
-
Städtebauliche Gestalt
-
Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes
-
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,
-
Soziale und kulturelle Bedürfnisse,
-
Denkmalschutz,
-
Belange des Umweltschutzes
-
Belange der Wirtschaft
-
Belange des Verkehrs.