Eppendorf ist eine deutsche Gemeinde im sächsischen Landkreis Mittelsachsen.
Überregional bekannt ist Eppendorf durch eine der größten Dorfkirchen Sachsens.
Bundesland
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
3979 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09575
Vorwahl
037293
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eppendorf
Gemeinde Eppendorf – Öffnungszeiten
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Der Bebauungsplan-Entwurf Eppendorf 26 / Alsterdorf 23 zielt auf die planungsrechtliche Sicherung einer Tennissportanlage östlich der Erikastraße, den Ausbau des Winterquartiers des Schwanenwesens am Eppendorfer Mühlenteich und die Errichtung eines neuen Bolzplatzes nördlich der Güterumgehungsbahn. Zudem soll die Park- und Parkplatzsituation am Salomon-Heine-Weg neu geregelt werden.
Ein weiterer Bebauungsplan, der Bebauungsplan Eppendorf 25, wurde am 4. April 2019 eingeleitet und dient der Schaffung von Wohnraum südlich der Güterumgehungsbahn zwischen Salomon-Heine-Weg und Alster. Dieser Plan ist im Rahmen der Innenentwicklung aufgestellt und berücksichtigt verschiedene rechtliche und ökologische Aspekte.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.