Eppendorf ist eine deutsche Gemeinde im sächsischen Landkreis Mittelsachsen.
Überregional bekannt ist Eppendorf durch eine der größten Dorfkirchen Sachsens.
Bundesland
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
3979 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09575
Vorwahl
037293
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eppendorf
Gemeinde Eppendorf – Öffnungszeiten
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Der Bebauungsplan-Entwurf Eppendorf 26 / Alsterdorf 23 zielt auf die planungsrechtliche Sicherung einer Tennissportanlage östlich der Erikastraße, den Ausbau des Winterquartiers des Schwanenwesens am Eppendorfer Mühlenteich und die Errichtung eines neuen Bolzplatzes nördlich der Güterumgehungsbahn. Zudem soll die Park- und Parkplatzsituation am Salomon-Heine-Weg neu geregelt werden.
Ein weiterer Bebauungsplan, der Bebauungsplan Eppendorf 25, wurde am 4. April 2019 eingeleitet und dient der Schaffung von Wohnraum südlich der Güterumgehungsbahn zwischen Salomon-Heine-Weg und Alster. Dieser Plan ist im Rahmen der Innenentwicklung aufgestellt und berücksichtigt verschiedene rechtliche und ökologische Aspekte.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.