Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Erndtebrück

Erndtebrück ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Siegen-Wittgenstein.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
6937 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57339
Vorwahl
02753
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Benfe, Ludwigseck, Zinse
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 16:00 Dienstag: 07:30 - 16:00 Mittwoch: 07:30 - 15:30 Donnerstag: 07:30 - 16:00 Freitag: 07:30 - 15:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Erndtebrück arbeitet weiter an verschiedenen Bebauungsplanverfahren. Für das KoDorf-Projekt, das auf dem Gelände des ehemaligen Sägewerks Belz entstehen soll, ist der Bebauungsplan noch in Aufstellung. Es wird erwartet, dass der rechtskräftige Bebauungsplan in der ersten Jahreshälfte 2023 vorliegen wird.

Weitere laufende Bebauungsplanverfahren umfassen den Bebauungsplan Nr. 42 für ein Mehrfamilienhaus in der Talstraße und die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 im Bereich Mühlenweg.

Zusätzlich gibt es laufende Flächennutzungsplan-Verfahren, wie die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Schameder, die aktuell in der Entwurfsphase sind.

FAQ

Was ist ein einfacher Bebauungsplan?

Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:

  • Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
  • Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
  • Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.

Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

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Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).

Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.

  • Eine nachhaltige Entwicklung,

  • Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,

  • Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,

  • Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,

  • Menschenwürdige Umwelt,

  • Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,

  • Klimaschutz und Klimaanpassung,

  • Städtebauliche Gestalt

  • Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes

  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

  • Soziale und kulturelle Bedürfnisse,

  • Denkmalschutz,

  • Belange des Umweltschutzes 

  • Belange der Wirtschaft

  • Belange des Verkehrs.