Erndtebrück ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Siegen-Wittgenstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
6937 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57339
Vorwahl
02753
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Benfe, Ludwigseck, Zinse
Gemeinde Erndtebrück – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Erndtebrück arbeitet weiter an verschiedenen Bebauungsplanverfahren. Für das KoDorf-Projekt, das auf dem Gelände des ehemaligen Sägewerks Belz entstehen soll, ist der Bebauungsplan noch in Aufstellung. Es wird erwartet, dass der rechtskräftige Bebauungsplan in der ersten Jahreshälfte 2023 vorliegen wird.
Weitere laufende Bebauungsplanverfahren umfassen den Bebauungsplan Nr. 42 für ein Mehrfamilienhaus in der Talstraße und die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 im Bereich Mühlenweg.
Zusätzlich gibt es laufende Flächennutzungsplan-Verfahren, wie die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Schameder, die aktuell in der Entwurfsphase sind.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.