Erndtebrück ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Siegen-Wittgenstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
6937 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57339
Vorwahl
02753
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Benfe, Ludwigseck, Zinse
Gemeinde Erndtebrück – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Erndtebrück arbeitet weiter an verschiedenen Bebauungsplanverfahren. Für das KoDorf-Projekt, das auf dem Gelände des ehemaligen Sägewerks Belz entstehen soll, ist der Bebauungsplan noch in Aufstellung. Es wird erwartet, dass der rechtskräftige Bebauungsplan in der ersten Jahreshälfte 2023 vorliegen wird.
Weitere laufende Bebauungsplanverfahren umfassen den Bebauungsplan Nr. 42 für ein Mehrfamilienhaus in der Talstraße und die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 im Bereich Mühlenweg.
Zusätzlich gibt es laufende Flächennutzungsplan-Verfahren, wie die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Schameder, die aktuell in der Entwurfsphase sind.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.