Eschenburg ist eine Gemeinde im Lahn-Dill-Kreis in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
9891 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35713
Vorwahlen
02774, 02770 (Hirzenhain)
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Eschenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat den Bebauungsplan „Im Krieacker“, Gemarkung Eibelshausen, am 21.11.2024 als Satzung beschlossen, und dieser Plan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Der Plan dient der Erweiterung von Produktionsstätten einer ansässigen Firma und der Anpassung der Baugrenzen und Firsthöhen.
Zudem wurde die Flächennutzungsplan-Änderung für das Feuerwehrgerätehaus in Eiershausen mit Verfügung vom 10.06.2024 genehmigt und ist rechtswirksam.
Ein weiterer Bebauungsplan für das Feuerwehrgerätehaus in Eiershausen wurde am 25.04.2024 als Satzung beschlossen und ist in Kraft getreten.
Die Planunterlagen für alle diese Bauleitpläne sind im Rathaus und auf der Internetseite der Gemeinde Eschenburg einsehbar und herunterladbar.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.