Eschenburg ist eine Gemeinde im Lahn-Dill-Kreis in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
9891 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35713
Vorwahlen
02774, 02770 (Hirzenhain)
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Eschenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat den Bebauungsplan „Im Krieacker“, Gemarkung Eibelshausen, am 21.11.2024 als Satzung beschlossen, und dieser Plan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Der Plan dient der Erweiterung von Produktionsstätten einer ansässigen Firma und der Anpassung der Baugrenzen und Firsthöhen.
Zudem wurde die Flächennutzungsplan-Änderung für das Feuerwehrgerätehaus in Eiershausen mit Verfügung vom 10.06.2024 genehmigt und ist rechtswirksam.
Ein weiterer Bebauungsplan für das Feuerwehrgerätehaus in Eiershausen wurde am 25.04.2024 als Satzung beschlossen und ist in Kraft getreten.
Die Planunterlagen für alle diese Bauleitpläne sind im Rathaus und auf der Internetseite der Gemeinde Eschenburg einsehbar und herunterladbar.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.