Eschenburg ist eine Gemeinde im Lahn-Dill-Kreis in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
9891 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35713
Vorwahlen
02774, 02770 (Hirzenhain)
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Eschenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat den Bebauungsplan „Im Krieacker“, Gemarkung Eibelshausen, am 21.11.2024 als Satzung beschlossen, und dieser Plan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Der Plan dient der Erweiterung von Produktionsstätten einer ansässigen Firma und der Anpassung der Baugrenzen und Firsthöhen.
Zudem wurde die Flächennutzungsplan-Änderung für das Feuerwehrgerätehaus in Eiershausen mit Verfügung vom 10.06.2024 genehmigt und ist rechtswirksam.
Ein weiterer Bebauungsplan für das Feuerwehrgerätehaus in Eiershausen wurde am 25.04.2024 als Satzung beschlossen und ist in Kraft getreten.
Die Planunterlagen für alle diese Bauleitpläne sind im Rathaus und auf der Internetseite der Gemeinde Eschenburg einsehbar und herunterladbar.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.