Eschershausen ist eine Landstadt im Norden des Landkreises Holzminden in Niedersachsen, Deutschland und Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf
Bundesland
Landkreis
Einwohner
3488 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37632
Vorwahl
05534
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Eschershausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Eschershausen plant die Erschließung weiterer unbebauter innerörtlicher Flächen im Bereich Hüschebrink-Hohenwegsfeld durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014. Dieses Projekt zielt darauf ab, neues Wohnbauland zur Verfügung zu stellen, insbesondere für Einfamilienhäuser, Tiny-Häuser und Mietgeschosswohnungsbau. Der Plan umfasst etwa 21 Baugrundstücke und berücksichtigt moderne städtebauliche und architektonische Erfordernisse sowie die Belange von Natur und Landschaft.
Zusätzlich gibt es Pläne für den Bebauungsplan "Gniesbreite Ost", bei dem die Öffentlichkeit beteiligt wird und ein Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst wurde.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.