Stadtoldendorf ist eine Stadt und zugleich der Verwaltungssitz der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf im Landkreis Holzminden in Niedersachsen, Deutschland
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5613 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37627
Vorwahl
05532
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AmBocksberge, Lohmhle, Steinbreite, AmBocksberge, Lohmühle, Steinbreite
Adressen:
1. Stadtverwaltung Stadtoldendorf
Markt 1
37574 Stadtoldendorf
2. Bürgerbüro Stadtoldendorf
Markt 1
37574 Stadtoldendorf
3. Ordnungsamt Stadtoldendorf
Markt 1
37574 Stadtoldendorf
Gemeinde Stadtoldendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.