Sie ist voll ausgebautes Mittelzentrum, Sitz mehrerer Behörden und regional bedeutender Kultureinrichtungen sowie Karnevalshochburg. Jahrhundert prägte Bergbau und Tagebau die Stadt. Die Stadt Eschweiler [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈɛʃˌvaɪlɐ] (von lateinisch Ascvilare, Eschweiler Platt Aischwiile, französisch (veraltet) Exvilliers) ist eine mittlere regionsangehörige Stadt in der Städteregion Aachen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Städteregion Aachen
Einwohner
55.784 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52249
Vorwahl
02403
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Albertsgrube, Albertshof, Bendenmhle, Bohlerheide, Buschhof, Eichenhof, GressenicherMhle, Hommelsheim, Hovermhle, Isweiler, Kauweiler, Killewittchen, Lamerdriesch, Ollesheim, Tannenhof, Albertsgrube, Albertshof, AstropeilerStockert, Bendenmühle, Bohlerheide, Buschhof, Eichenhof, GressenicherMühle, Hommelsheim, Hovermühle, Isweiler, Kauweiler, Killewittchen, Lamerdriesch, Ollesheim, Tannenhof
Gemeinde Eschweiler – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
13:30 - 14:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.