Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).
Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.
Eine nachhaltige Entwicklung,
Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,
Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,
Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,
Menschenwürdige Umwelt,
Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,
Klimaschutz und Klimaanpassung,
Städtebauliche Gestalt
Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,
Soziale und kulturelle Bedürfnisse,
Denkmalschutz,
Belange des Umweltschutzes
Belange der Wirtschaft
Belange des Verkehrs.