Extertal ist eine Gemeinde mit rund 12.000 Einwohnern im Nordosten des Kreises Lippe im Regierungsbezirk Detmold in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
10.926 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32699
Vorwahlen
05262, 05751, 05754
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
Mittwoch: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Extertal betreffen verschiedene aktuelle und geänderte Bebauungspläne in den Ortsteilen von Extertal. Es gibt neue oder geänderte Pläne für Gebiete wie "Neubau Feuerwehrgerätehaus Almena / Laßbruch", "Gewerbegebiet Almena", "Fütig", "Siekbach II", "Kuhkamp" in Asmissen, "Industriegelände-Erweiterung" in Asmissen, "Gewerbegebiet Asmissen II", "Linderhofer Straße" in Asmissen, "Campingplatz-Eimke", "Nördlich der Sternberger Straße", "Hans-Lenze-Straße", "Breslauer Straße-Fahrenplatz" in Bösingfeld, "Schürenkamp" in Bösingfeld, "Bösingfelder Kreisel", "Raiffeisenmarkt", "Rintelsche Trift / Trotzenburg", "Nahversorgungsstandort Extertal", "Gesundheits-, Dienstleistungs- und Einzelhandelspassage Bruchweg", "Blumenland" in Laßbruch, "Oberbergklinik", "Biogasanlage Königsgrund", und "Buschhof" in Meierberg.
Zusätzlich gibt es Änderungen und Neuaufstellungen in anderen Ortsteilen wie Nalhof und Rott, einschließlich des Ferienparks und des Gebiets "Laßbrucher Weg" in Silixen.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.