Extertal ist eine Gemeinde mit rund 12.000 Einwohnern im Nordosten des Kreises Lippe im Regierungsbezirk Detmold in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
10.926 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32699
Vorwahlen
05262, 05751, 05754
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Extertal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Extertal betreffen verschiedene aktuelle und geänderte Bebauungspläne in den Ortsteilen von Extertal. Es gibt neue oder geänderte Pläne für Gebiete wie "Neubau Feuerwehrgerätehaus Almena / Laßbruch", "Gewerbegebiet Almena", "Fütig", "Siekbach II", "Kuhkamp" in Asmissen, "Industriegelände-Erweiterung" in Asmissen, "Gewerbegebiet Asmissen II", "Linderhofer Straße" in Asmissen, "Campingplatz-Eimke", "Nördlich der Sternberger Straße", "Hans-Lenze-Straße", "Breslauer Straße-Fahrenplatz" in Bösingfeld, "Schürenkamp" in Bösingfeld, "Bösingfelder Kreisel", "Raiffeisenmarkt", "Rintelsche Trift / Trotzenburg", "Nahversorgungsstandort Extertal", "Gesundheits-, Dienstleistungs- und Einzelhandelspassage Bruchweg", "Blumenland" in Laßbruch, "Oberbergklinik", "Biogasanlage Königsgrund", und "Buschhof" in Meierberg.
Zusätzlich gibt es Änderungen und Neuaufstellungen in anderen Ortsteilen wie Nalhof und Rott, einschließlich des Ferienparks und des Gebiets "Laßbrucher Weg" in Silixen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.