Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Extertal

Extertal ist eine Gemeinde mit rund 12.000 Einwohnern im Nordosten des Kreises Lippe im Regierungsbezirk Detmold in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
10.926 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32699
Vorwahlen
05262, 05751, 05754
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00 14:00 - 15:00 Dienstag: 08:30 - 12:00 14:00 - 15:00 Mittwoch: 08:30 - 12:00 14:00 - 15:00 Donnerstag: 08:30 - 12:00 14:00 - 15:00 Freitag: 08:30 - 12:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Extertal betreffen verschiedene aktuelle und geänderte Bebauungspläne in den Ortsteilen von Extertal. Es gibt neue oder geänderte Pläne für Gebiete wie "Neubau Feuerwehrgerätehaus Almena / Laßbruch", "Gewerbegebiet Almena", "Fütig", "Siekbach II", "Kuhkamp" in Asmissen, "Industriegelände-Erweiterung" in Asmissen, "Gewerbegebiet Asmissen II", "Linderhofer Straße" in Asmissen, "Campingplatz-Eimke", "Nördlich der Sternberger Straße", "Hans-Lenze-Straße", "Breslauer Straße-Fahrenplatz" in Bösingfeld, "Schürenkamp" in Bösingfeld, "Bösingfelder Kreisel", "Raiffeisenmarkt", "Rintelsche Trift / Trotzenburg", "Nahversorgungsstandort Extertal", "Gesundheits-, Dienstleistungs- und Einzelhandelspassage Bruchweg", "Blumenland" in Laßbruch, "Oberbergklinik", "Biogasanlage Königsgrund", und "Buschhof" in Meierberg.

Zusätzlich gibt es Änderungen und Neuaufstellungen in anderen Ortsteilen wie Nalhof und Rott, einschließlich des Ferienparks und des Gebiets "Laßbrucher Weg" in Silixen.

FAQ

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

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Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).

Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.

  • Eine nachhaltige Entwicklung,

  • Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,

  • Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,

  • Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,

  • Menschenwürdige Umwelt,

  • Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,

  • Klimaschutz und Klimaanpassung,

  • Städtebauliche Gestalt

  • Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes

  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

  • Soziale und kulturelle Bedürfnisse,

  • Denkmalschutz,

  • Belange des Umweltschutzes 

  • Belange der Wirtschaft

  • Belange des Verkehrs.