Falkenstein ist ein Markt im Landkreis Cham im Regierungsbezirk Oberpfalz in Bayern mit dem Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
3363 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
93167
Vorwahl
09462
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Adlmhl, Aichhof, Aipoln, Arhalm, Arrach, Aschau, Au, Aukenberg, Aukenzell, Bielhof, Birkenau, Bornshof, Breitenbach, Bremhof, Dörfling, Ebersroith, Eckerzell, Eidengrub, Elendhof, Erpfenzell, Ettmannsdorf, Fuchshof, Fuchstanz, Gfäll, Grubhof, Hagenau, Haushof, Heißenzell, Herrnthann, Höhenberg, Höhhof, Hofstetten, Hundessen, Hutting, Lackberg, Lederhof, Litzelsdorf, Marienstein, Marnstein, Mattenzell
Gemeinde Falkenstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Falkenstein arbeitet an mehreren Baumaßnahmen und Entwicklungsprojekten, aber spezifische Neuigkeiten zum Bebauungsplan „Industriegebiet Falkenstein-Siebenhitz“ sind in den bereitgestellten Quellen nicht detailliert erwähnt. Hier sind einige relevante Punkte:
- Es gibt ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (InSEK 2035+) und ein Gebietsbezogenes Integriertes Handlungskonzept (GIHK) für die Stadtentwicklung, die verschiedene Handlungsfelder wie Städtebau, Wohnen und Wirtschaft umfassen.
- Baumaßnahmen wie die Sanierung der Treppenanlage und des Plateaus des Schloßfelsens, die Straßeninstandsetzung am Gewerbering und der Umbau der Dachkonstruktion der Kita „Albert-Schweitzer“ sind im Gange.
- Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021-2027 werden für verschiedene städtebauliche und ökologische Projekte verwendet.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.