Hauptort und Verwaltungssitz ist Burg auf Fehmarn. Fehmarn (dänisch Femern) ist eine deutsche Ostseeinsel und nach Rügen und Usedom die drittgrößte Insel Deutschlands
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
12.971 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23769
Vorwahlen
04371, 04372
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Fehmarn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Fehmarn hat eine Aufstellung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 19 für den Bürger-Windpark Westfehmarn zwischen Schlagsdorf, Westermarkelsdorf, Dänschendorf und Bojendorf gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vorliegen. Ebenso gibt es eine Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 55 für den Windpark Fehmarn mit den Windenergieanlagen zwischen den Ortschaften Bisdorf.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.