Am 1. Januar 2003 wurde die Stadt Fehmarn durch die Fusion aller damaligen Gemeinden der Insel gebildet. Sie gehört zum
Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
12.971 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23769
Vorwahlen
04371, 04372
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Fehmarn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Fehmarn hat eine Aufstellung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 19 für den Bürger-Windpark Westfehmarn zwischen Schlagsdorf, Westermarkelsdorf, Dänschendorf und Bojendorf gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vorliegen. Ebenso gibt es eine Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 55 für den Windpark Fehmarn mit den Windenergieanlagen zwischen den Ortschaften Bisdorf.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.