Sie gehört zum
Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein. Hauptort und Verwaltungssitz ist Burg auf Fehmarn
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
12.971 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23769
Vorwahlen
04371, 04372
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Fehmarn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Fehmarn hat eine Aufstellung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 19 für den Bürger-Windpark Westfehmarn zwischen Schlagsdorf, Westermarkelsdorf, Dänschendorf und Bojendorf gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vorliegen. Ebenso gibt es eine Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 55 für den Windpark Fehmarn mit den Windenergieanlagen zwischen den Ortschaften Bisdorf.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.