Die erst 1975 im Rahmen der Gemeindereform entstandene Stadt hatte bereits bei ihrer Gründung mehr als 20.000 Einwohner und wurde daher mit Wirkung vom 1. Heute ist sie nach Esslingen am Neckar die zweitgrößte Stadt des Landkreises Esslingen und gehört zum Mittelbereich Stuttgart innerhalb des gleichnamigen Oberzentrums
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
45.814 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
70794
Vorwahlen
0711, 07158
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Filderstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Filderstadt gibt es Potenzial für neue Wohnungen durch städtebauliche Neuordnung und Nachverdichtung, besonders im Stadtteil Bernhausen. Ein 1,75 Hektar großes Areal zwischen der Nürtinger und der Wiesenstraße, begrenzt westlich durch die Gartenstraße, steht hierfür zur Verfügung. Dieses Areal umfasst städtische und private Grundstücke. Die Stadt arbeitet an den rechtlichen Voraussetzungen für diese Entwicklung.
Zudem wird in Bonlanden nahe der Alten Mühle städtebaulich weiterentwickelt.
Der Flächennutzungsplan 2035 der Stadt Filderstadt wurde aktualisiert, um den Prognosezeitraum bis 2035 zu erstrecken und die zukünftige städtebauliche Entwicklung zu planen, einschließlich der Bedarfsermittlung und Umweltprüfung.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.