Juli 1976 zur Großen Kreisstadt erklärt. Heute ist sie nach Esslingen am Neckar die zweitgrößte Stadt des Landkreises Esslingen und gehört zum Mittelbereich Stuttgart innerhalb des gleichnamigen Oberzentrums
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
45.814 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
70794
Vorwahlen
0711, 07158
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Filderstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Filderstadt gibt es Potenzial für neue Wohnungen durch städtebauliche Neuordnung und Nachverdichtung, besonders im Stadtteil Bernhausen. Ein 1,75 Hektar großes Areal zwischen der Nürtinger und der Wiesenstraße, begrenzt westlich durch die Gartenstraße, steht hierfür zur Verfügung. Dieses Areal umfasst städtische und private Grundstücke. Die Stadt arbeitet an den rechtlichen Voraussetzungen für diese Entwicklung.
Zudem wird in Bonlanden nahe der Alten Mühle städtebaulich weiterentwickelt.
Der Flächennutzungsplan 2035 der Stadt Filderstadt wurde aktualisiert, um den Prognosezeitraum bis 2035 zu erstrecken und die zukünftige städtebauliche Entwicklung zu planen, einschließlich der Bedarfsermittlung und Umweltprüfung.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.