Die erst 1975 im Rahmen der Gemeindereform entstandene Stadt hatte bereits bei ihrer Gründung mehr als 20.000 Einwohner und wurde daher mit Wirkung vom 1. Heute ist sie nach Esslingen am Neckar die zweitgrößte Stadt des Landkreises Esslingen und gehört zum Mittelbereich Stuttgart innerhalb des gleichnamigen Oberzentrums
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
45.814 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
70794
Vorwahlen
0711, 07158
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Filderstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Filderstadt gibt es Potenzial für neue Wohnungen durch städtebauliche Neuordnung und Nachverdichtung, besonders im Stadtteil Bernhausen. Ein 1,75 Hektar großes Areal zwischen der Nürtinger und der Wiesenstraße, begrenzt westlich durch die Gartenstraße, steht hierfür zur Verfügung. Dieses Areal umfasst städtische und private Grundstücke. Die Stadt arbeitet an den rechtlichen Voraussetzungen für diese Entwicklung.
Zudem wird in Bonlanden nahe der Alten Mühle städtebaulich weiterentwickelt.
Der Flächennutzungsplan 2035 der Stadt Filderstadt wurde aktualisiert, um den Prognosezeitraum bis 2035 zu erstrecken und die zukünftige städtebauliche Entwicklung zu planen, einschließlich der Bedarfsermittlung und Umweltprüfung.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.