Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Freiburg im Breisgau

Von 1945 bis zur Gründung des Landes Baden-Württemberg am 25. April 1952 war Freiburg im Breisgau die Landeshauptstadt des Landes Baden (Südbaden). Freiburg im Breisgau (alemannisch Friburg im Brisgau,  [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈfʁiːb̥əɡ̊]; abgekürzt Freiburg i. Br
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Einwohner
231.848 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
79098–79117
Vorwahlen
0761, 07664, 07665
Adresse der Stadtverwaltung
Rathausplatz 2–4, 79098 Freiburg im Breisgau
Rathausplatz 2–4, 79098 Freiburg im Breisgau 79098 Baden-Württemberg DE
Website
Gemeinde Freiburg im Breisgau – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein einfacher Bebauungsplan?

Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:

  • Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
  • Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
  • Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.

Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.